Danke für die Antwort, aber mir ging es tatsächlich um konkrete körperliche Gefährdungen durch entsprechende Schüler. Natürlich gibt es die Möglichkeit, ein individuelles Beschäftigungsverbot mit dem Gang zum Arzt zu erwirken. Dabei werden jedoch nur medizinische Gründe berücksichtigt, nicht aber Gründe, die im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen.
Im Hinblick auf die möglichen Risiken müsste es doch entsprechende allgemeine Regelungen geben, schon um den Arbeitgeber im Fall der Fälle vor Strafen und Schadensersatzansprüchen zu schützen. Man stelle sich vor, eine schwangere Lehrerin wird von einem E-Schüler - also aus einer Klientel, die bekanntermaßen häufig Probleme mit der Frustrationsbewältigung, mit Aggressionen und Gewalt hat - aus Frust in den Bauch geboxt oder die Treppe hinunter geschubst. Wer setzt sich diesen Hut auf?