Autor Thema: Antritt höherwertige Stelle ohne Änderung des Arbeitsvertrages  (Read 6832 times)

SGBBücherwurm

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Hallo Zusammen,

ich habe hier mal eine Fallkonstellation bei der ich einen erfahreneren Sachverstand brauche. Ich bin seit 10/2016 Mitarbeiter einer Bundesbehörde im mittleren Dienst und wurde aufgrund einer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der gleichen Tätigkeit zum 01.01.2019 von Niedersachsen nach Hamburg versetzt.

Da ich aufgrund meiner dienstlichen Beurteilungen mich auch auf Posten des höheren Dienstes beworben habe, wurde ich am 09.01.2019 zu einem Vorstellungsgespräch geladen.

Am 14.01 habe ich von der zu dem Zeitpunkt aktuellen Führungskraft die schriftliche Bestätigung für die Tätigkeit ab 01.01. erhalten sowie die mündliche Bestätigung, dass ich ab dem 22.01. die neue Stelle des gehobenen Dienstes im Rahmen einer Hospitation in einer anderen Außenstelle antrete. Dies habe ich auch getan. Bei Stellenantritt sagte mir die aktuelle Führungskraft, dass ich mich ab dem Zeitpunkt auch als Mitarbeiter der höheren Ebene ansehen darf. - Ich habe leider aber bisher keinerlei schriftlichen Nachweis oder eine Bestätigung aus der Personalabteilung, da diese überlastet ist. Meine Nachfrage in der Personalabteilung wurde nur mit der Zusage einer Rückmeldung versehen (Die Personalsachbearbeiter sind nicht mehr direkt sondern durch eine Hotline erreichbar).

Die Fragen die sich mir hier konkret stellen sind folgende:

Begründet der Antritt der höherwertigen Tätigkeit und die tatsächliche Beschäftigung in dieser Tätigkeit automatisch einen unbefristeten Ansatz (Die Stellenausschreibung war unbefristet)?

Ist es im Nachhinein noch möglich eine Erprobung zu vereinbaren obwohl ich bereits ohne eine Vereinbarung einer Erprobung die Tätigkeit angetreten habe?

Ich danke jetzt schon einmal für die Antworten und die Geduld

Lars73

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Bist du Beamter oder Tarifbeschäftigter? Geht es um gehobenen Dienst oder höheren Dienst?

"Begründet der Antritt der höherwertigen Tätigkeit und die tatsächliche Beschäftigung in dieser Tätigkeit automatisch einen unbefristeten Ansatz (Die Stellenausschreibung war unbefristet)?"

Da kommt es auf die Details an. Ich würde mal beim Personalrat fragen was für eine Personalmaßnahme diese hatte.

"Ist es im Nachhinein noch möglich eine Erprobung zu vereinbaren obwohl ich bereits ohne eine Vereinbarung einer Erprobung die Tätigkeit angetreten habe?"

Auch hier kommt es auf die Details an.

SGBBücherwurm

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Bist du Beamter oder Tarifbeschäftigter? Geht es um gehobenen Dienst oder höheren Dienst?

Ich bin Tarifbeschäftigter und die vorherige Stelle war im mittleren Dienst - Der Regelweg in meiner Organisation ist, dass man im Zuge der Beschäftigung eine Personalentwicklungsmaßnahme auf der höheren Stelle macht und sich dann auf eine höherwertige Stelle bewirbt. Ich habe mich hier auf eine höhere Stelle ohne vorherige Maßnahme beworben und den Zuschlag bekommen (Da ich vergleichbare Tätigkeiten bereits im Rahmen des bisherigen Dienstpostens ausgeübt habe). Die aktuelle Führungskraft berichtete im Gespräch das vorher eine Personalentwicklungsmaßnahme angedacht war, jedoch die Personalabteilung interveniert hat, dass dies nicht möglich ist weil ich mich in einem Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt habe und somit auf dem höheren Dienstposten gleich vollwertig zu beschäftigen bin - Daher stellt sich für mich auch die Frage ob man in dem Fall noch eine Erprobung vorschalten kann, da ich die Stelle ja angetreten habe ohne das eine andere Vereinbarung getroffen wurde.



Spid

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Es gibt bei TB keinen mittleren/gehobenen/... Dienst. Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung? Ist die „Führungskraft“ berechtigt, namens des AG Arbeitsverträge zu schließen?

SGBBücherwurm

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Es gibt bei TB keinen mittleren/gehobenen/... Dienst. Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung? Ist die „Führungskraft“ berechtigt, namens des AG Arbeitsverträge zu schließen?

Da die Behörde früher mal verbeamtet hat und die nun angetretene Stelle bei Beamten mit A10 bewertet habe ich den Vergleich herangezogen. Das Arbeitsverhältnis gründet sich auf den TV-BA. Die Führungskraft ist hier nur der Teamleiter der eine einzelne Organisationseinheit führt. Die Vereinbarung zum Dienstantritt erfolgte aber zwischen den Dienststellenleitern beider Dienststellen.

Spid

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Die Besoldung von Beamten ist für die Eingruppierung von TB ohne Belang. Was spricht eigentlich gegen die Verwendung der korrekten tariflichen Begriffe? Vereinbarungen zwischen Stellen des AG sind für das Binnenverhältnis AG-AN unbeachtlich. Es kommt darauf an, ob Dir der AG eine höherwertige Tätigkeit übertragen hat. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und kann regelmäßig nur durch jemanden erfolgen, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf.

herbold78

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Es gibt bei TB keinen mittleren/gehobenen/... Dienst. Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung? Ist die „Führungskraft“ berechtigt, namens des AG Arbeitsverträge zu schließen?
Eventuell hilft der Artikel hier weiter. 

Spid

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Inwiefern soll dieser ziemlich schlechte und völlig veraltete Artikel helfen?