Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehaltsverhandlung
Pistazie:
Hallo,
ich habe mich auf eine Stelle beworben, die FH-Diplom oder Bachelor voraussetzt und nach TvL bezahlt wird. Die Entgeldgruppe ist nicht ersichtlich. (Ich werde nicht anrufen, um nach dem Gehalt zu fragen, weil ich der Meinung bin, dass es nicht gut ankommt.) Ich habe einen Master.
Meine Fragen:
1. Wie viele Wochenstunden arbeitet man im TvL in Vollzeit?
2. Wenn man zum Beispiel bei E11 1 eingestuft wird, steigt das Gehalt jährlich bis man bei E11 6 angekommen ist (so kenne ich es aus der Industrie) oder ist die Einstufung "fest" und es erfolgen nur noch die tariflichen Erhöhungen?
3. Inwieweit kann ich noch verhandeln? Ich sehe mich als Quereinsteiger, wobei die Stelle fachunabhängig ist, hauptsache man hat studiert...Ich hätte die Stelle sehr gerne, möchte mich gleichzeitig nicht unter Wert verkaufen.
Vielen Dank im Voraus!
MoinMoin:
1.) kommt auf das Bundesland an
2.) Verweildauer in Stufe 1 ein Jahr, Stufe zwei 2 Jahre .... Ab Stufe 3 kann ein Verkürzung (theoretisch) erfolgen, machen die Ags aber idR nicht.
3.) Übertarifliche Bezahlung gibt es idR nicht. Also nichts z uverhandeln.
Ausser in welche Stufe man anfängt, da förderliche Zeiten und vorherige nicht einschlägige berufserfahrung anerkannt werden kann
Lars73:
Es spricht nichts dagegen anzurufen und nach der vorgesehenen Eingruppierung zu fragen.
Pistazie:
WOW! Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Es ist Bayern.
Jetzt haben sich noch zwei Fragen ergeben:
4. Ich habe im Forum gelesen Bachelor bzw. FH-Diplom wird bei EG 10 bis EG 13 eingestuft. Wovon hängt die Einstufung ab? Und wird dies sofort im Bewerbungsgespräch verhandelt oder ist es ein hin und her (wie ich es aus der Industrie kenne)?
5. In der Industrie hatte ich bisher 13 Gehälter. Wie ist das im ÖD bzw. TvL?
Vielen Dank für den Hinweis Lars. Aber ich ändere meine Meinung hinsichtlich dieses Themas nicht (deshalb hatte ich es dazugeschrieben). Wäre ich ein Personaler und ein Bewerber ruft an und fragt nur nach der Gehaltseinstufung und eventuell (um es zu verschleiern) andere unnötige Fragen, würde ich diesen Bewerber eher kritisch betrachten.
D-x:
--- Zitat von: Pistazie am 13.02.2019 08:06 ---4. Ich habe im Forum gelesen Bachelor bzw. FH-Diplom wird bei EG 10 bis EG 13 eingestuft. Wovon hängt die Einstufung ab? Und wird dies sofort im Bewerbungsgespräch verhandelt oder ist es ein hin und her (wie ich es aus der Industrie kenne)?
--- End quote ---
Das ist maximal die halbe Wahrheit. Die Eingruppierung hängt einzig und allein von den auszuübenden Tätigkeiten ab und sollte spätestens im persönlichen Gespräch vom Arbeitgeber genannt werden. Verhandlung zwecklos. Die Einstufung wiederum von der einschlägigen bzw. förderlichen Berufserfahrung (Dies ist ggf. verhandelbar und auch davon abhängig, wie sehr man Dich haben möchte).
--- Zitat von: Pistazie am 13.02.2019 08:06 ---5. In der Industrie hatte ich bisher 13 Gehälter. Wie ist das im ÖD bzw. TvL?
--- End quote ---
Es ist eine Jahressonderzahlung vorgesehen. Ein volles 13. Gehalt wird es wohl nicht.
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