Hallo,
Unabhängig von den Möglichkeiten der TV-L ist das Ergebnis einer Lohnverhandlung von der richtigen Einschätzung der eigenen Verhandlungsposition (wie bei jeder Verhandlung - egal, um was es geht) abhängig. Darauf will ich aber hier nicht eingehen.
Auch im ÖD (zumindest TV-L) gibt es die Möglichkeit zu verhandeln. Nur muss man wissen, was der TV jeweils zulässt. Es gibt z.B. grundsätzlich die Möglichkeit der "Vorweg-Gewährung einer höheren Stufe der neuen Entgeltgruppe".
Die Gewährung bewirkt aber nicht automatisch, dass bei regulärem Erreichen der vorweg gewährten Stufe wieder die nächsthöhere vorweg gewährt wird, oder dass die Vorweg-Gewährung dauerhaft gezahlt wird. Das muss jeweils mitverhandelt werden.
Des weiteren besteht die Möglichkeit für den Arbeitgeber eine Zulage nach §16 TV-L zu zahlen. Diese ist ebensowenig sicher und kann jederzeit gekürzt oder erhöht werden, z.B. bei tariflicher Erhöhung des Entgelts innerhalb der Stufe oder Höhergruppierung aufgrund höherer Tätigkeit.
Eines von beidem (oder in Kombination) kann auch verhandelt werden, wenn eine Höhergruppierung aufgrund einer verantwortungsvolleren Tätigkeit nach Entgeltordnung TV-L ansteht. Da nicht stufengleich höhergruppiert wird (war erfolglose Verhandlungsmasse bei der Tarifrunde 2019 des TV-L), kommt man z.B. von KR 9a Stufe 6 in KR 9b Stufe 4 (bis 2018), konnte daraus resultieren, dass man netto nur mit +50 € wegkommt, was der neuen Tätigkeit aber nicht gerecht wird. Das kann ein Beispiel sein, warum ein AG eine weitere Stufe vorweg gewähren, oder einen Zuschlag nach §16 zahlen könnte, dass es sich für den Arbeitnehmer auch netto lohnt.
Das ist ein Beispiel für die Verhandlung zur Übernahme einer höheren Position, die vielleicht nicht leicht besetzt werden konnte.
Kennt Ihr noch weitere Handlungsspielräume des Arbeitgebers, um einen Mitarbeiter zu binden oder zu"be"lohnen, die der TV-L zulässt?