Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wechsel von TV-L zu TvÖD VKA

<< < (2/2)

Doso:
1. Ein "Wechsel zurück" wäre wie eine Neueinstellung. Kann klappen, muss aber nicht. Probezeit wäre auch sehr wahrscheinlich. Tipp: Auf alle Fälle im Guten trennen. Man weiß ja nie...

2. Hängt an der neuen Stelle ob und wie die deine Erfahrung bewerten. Hier gibt es keine festen Regeln. Würde ich aber schlicht vorher festzurren, wer wechselt denn schon wenn man weniger Gehalt kriegt?

3. Würde ich gar nicht erst versuchen, das geht nur schief. Lieber alles abbauen beim alten AG.

MoinMoin:

--- Zitat von: Doso am 14.02.2019 01:55 ---2. Hängt an der neuen Stelle ob und wie die deine Erfahrung bewerten. Hier gibt es keine festen Regeln. Würde ich aber schlicht vorher festzurren, wer wechselt denn schon wenn man weniger Gehalt kriegt?

--- End quote ---
Doch, es gibt die feste Rege, dass man bei einschlägige Berufserfahrung diese bis zur Stufe 3 anerkannt bekommt. Alles darüber hinaus oder wenn nicht einschlägig sondern nur förderlich ist "verhandelbar"

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version