"Hat der Beschäftigte die einschlägige Berufserfahrung in einem vorherigen Arbeitsverhältnis (im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3) bei demselben Arbeitgeber erworben, werden die Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung
uneingeschränkt angerechnet. Hat er hingegen die einschlägige Berufserfahrung in einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber erworben, erfolgt eine Zuordnung maximal in die Stufe 3."
Dann wird hier wohl Berufserfahrung mit Stufenlaufzeit gleich gesetzt?
Man benötigt also eine kurzfristige Entlassung (unter 6 Monate) und dann einen neuen Arbeitsvertrag, um in den Genuss der angestrebten Stufe zu kommen. Die notwendigen Jahre beim selben AG habe ich ja längst.
Ist wie bei den Stromanbietern, neue Kunden bekommen Honig ums Maul, also einen Bonus, die Bestandskunden haben die Rechnung zu tragen.
Nicht verwunderlich, dass der Bestandskunde dann auch wechselt.
Oder sollte er diesem tollen Unternehmen wirklich treu und loyal gegenüber sein
?
Nöö.
Fluktuation war noch nie die Grundlage für einen Geschäftserfolg. Im Gegenteil. Ständige Neueinstellungen in der Erfahrungsstufe 3 ohne wirklichen beruflichen Hintergrund sind Ursache für Fehler und Fehlentscheidungen.
Nun mach ich aber lieber weiter mit meinem Urlaub (und der Ausschau nach einem Job mit Anerkennung der Leistungen
).