Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[NI] amtsangemessene Alimentation

<< < (4/6) > >>

SwenTanortsch:
Sofern das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Beschluss fasst (es wird eher kein Urteil fällen, sondern einen Beschluss, den es dann an das entsprechend zuständige Gericht zurückverweist oder direkt an den Landtag adressiert), wird das Land handeln müssen, anstonsten dürfte es strafversetzt nach Polen oder Ungarn werden. Ernsthaft: Nicht umsonst hat Baden-Württemberg sogleich reagiert, als es unlängst (am 16.10.18) vom Bundesverfassungsgericht gerüffelt wurde. Auch Sachsen hat reagiert (es ist schon zwei Mal gerügt worden). Und Niedersachsen dürfte sich im Moment mit der Neufassung der gesetzlichen Regelung zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit herumschlagen, da es dazu ja Ende November letzten Jahres vom Bundesverfassungsgericht verdonnert worden ist und nun bis Ende des Jahres eine verfassungsgemäße Neufassung beschließen muss (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. November 2018 – 2 BvL 3/15; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/11/ls20181128_2bvl000315.html). Kein Land kann es sich erlauben, einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren. Denn sein Parlament würde damit die Legitimität verlieren.

Nordlicht:
Nee, dass sie einen Beschluss des BVerfG ignorieren, meinte ich auch nicht. Eher, dass die Karlruher gar nicht erst so sehr rüffeln werden, dass etwas passieren MUSS....

SwenTanortsch:
... tendenziell hat das Bundesverfassungsgericht zunehmend verdrießlich auf die Verfassungsverstöße der Länder reagiert - zugleich hat es letztes Jahr, als es das Streikrecht für Beamte weiterhin unterband, noch einmal durch die Blume deutlich gemacht, dass den Arbeitgebermonopolisten der Länder eine besondere Verantwortung daraus erwächst, dass Beamten keine wirklichen Arbeitskampfmaßnahmen gestattet sind. Insbesondere Andreas Voßkuhle gebührt hohes Verdienst, dass er seit seiner Präsidentschaft aus dem "zahnlosen Tiger" Alimentationsprinzip ein an konkreten Daten orientiertes System gemacht hat. Allerdings wird er 2020 ausscheiden - man kann also nur hoffen, dass bis dahin ein paar der zur Zeit sechs anhängigen Länderentscheidungen beschieden sein werden. Insbesondere wird das Gericht eine (bislang von ihm nicht vorgenommene) Präzisierung der Berechnungsmethode zur Feststellung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums vornehmen müssen. Es ist die Frage, ob es dem operationalisierten Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts folgen wird (wie in letzter Zeit verschiedene Verwaltungsgerichte); sofern das geschieht, wird es wohl in einigen Bundesländern fast zwangsläufig zu recht deutlichen Erhöhungen im Besoldungsgefüge kommen. Da es keine Haushaltsnotlagen mehr gibt, darf man durchaus ein wenig optimistisch sein, denke ich.

Nordlicht:
Na gut, dann versuche ich mal, optimistisch zu sein :).
Wenn ich es auch noch nicht so richtig glauben mag.
Aber zumindest werden wir danach nicht weniger bekommen ;D :o

Buccaneer:
.und dennoch habe ich so ein unbestimmtes Gefühl, dass Verfassungsrang (Urteil) gegen Verfassungsrang (Schuldenbremse) ausgependelt wird...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version