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[NI] amtsangemessene Alimentation

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BeamterBR:

--- Zitat von: Tyrion am 15.02.2019 21:11 ---Das letzte Wort wird hier ja das Bundesverfassungsgericht haben. Man darf gespannt sein, ob dieses hierzu die gleiche Ansicht wie das Bundesverwaltungsgericht vertritt.

Die Größenordnungen der vom Bundesverwaltungsgericht angenommenen Unteralimentation würde Niedersachsen und auch andere Länder finanziell erheblich belasten, so dass diese bei einer weiten Nachzahlungsverpflichtung sicherlich mit der Schuldenbremse nach Art. 109 GG in Konflikt geraten würden. Bezüglich etwaiger Nachzahlungsansprüche dürfte dann auch abzuwiegen sein, ob der Verstoß des Landes gegen den Alimentationsgrundsatz letztendlich schwerer wiegt, als der Verstoß gegen die Schuldenbremse aufgrund von auferlegten Nachzahlungsansprüchen und der hierdurch bedingten Auswirkungen auf die staatliche Finanzlage.

Die Anhebung der Grundgehälter für die Zukunft würde sicherlich mit Personaleinsparungen und anderen Maßnahmen, wie z. B. Verlängerung der Arbeitszeiten, verbunden werden. Mit zu hohen Erwartungen sollte man daher nicht in die Zukunft schauen.

--- End quote ---

Die Argumentation mit der Schuldenbremse ist aus meiner Sicht nicht vertretbar. Genauso könnte ich sonst andere defizitäre staatliche Aufgaben zu denen ich als Bundesland verpflichtet bin schlichtweg fallen lassen mit der Argumentation, man müsse die Finanzlage vorrangig berücksichtigen. Für viele Politiker kann man nur an den Personalkosten sparen. Das ist im Regelfall aber nicht so. Diese Argumentation findet sich auf kommunaler Ebene, im Bereich der Bezirke oder Landkreise und auf Landesebene immer wieder und ist schlichtweg falsch.

SwenTanortsch:
Die Schuldenbremse hat ja spätestens seit der Föderalismusreform II Verfassungsrang – ihre Formulierung ist aber so stark (also genauer formuliert: so gezielt) von Formelkompromissen durchsetzt, dass sich erst noch zeigen muss, inwiefern sie wirksam sein wird bzw. womöglich auch eher recht leicht von den oder einzelnen Bundesländern ausgehebelt werden kann, sofern jene irgendwann nach 2020 wieder in konjunkturell bedingt schwerere Fahrwasser kommen sollten. Zugleich besteht spätestens seit 2015 in keinem Bundesland mehr eine Haushaltsnotlage, die allein eine Unteralimentation in Ausnahmefällen rechtfertigen würde.

Gerechtfertigt wäre (und ist) eine Unteralimentation darüber hinaus nur, wenn das jeweilige Bundesland sie in einer schlüssigen und prozedurale Anforderungen erfüllenden Gesamtbetrachtung begründen würde, in der jene Unteralimentation nur ein Baustein unter anderen sein dürfte. Ein „Sonderopfer“ der Beamtenschaft– darauf hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seiner ständiger Rechtsprechung durchgehend hingewiesen – ist nicht rechtens, weil nicht mit den aus den aus dem Alimentationsprinzip herrührenden Pflichten vereinbar.

Letztlich war (und ist es weiterhin in nicht wenigen Bundesländern) genau dieses permanente und also verfassungswidrige „Sonderopfer“ der gezielten Unteralimentation, das die Haushaltskonsolidierungen des letzten Jahrzehnts erst ermöglicht hat. Um es an einem Beispiel festzumachen, 2014 hat der Verfassungsgerichtshof NRW festgestellt und für verfassungswidrig erklärt, dass das Land zwischen 2000 und 2014 mittels Unteralimentation rund 36 Milliarden Euro an Gehaltskosten eingespart hat (das Landeshaushalt betrug 2014 62 Milliarden Euro).

Zugleich malen sowohl die jeweiligen Regierungen als auch die entsprechenden Mehrheiten der Länderparlamente das Schreckgespenst der Personaleinsparungen, der Arbeitszeitverlängerung u. dgl. in Schockfarben an die Wand, um nichts davon dann in die Tat umzusetzen, wenn sie gerichtlich in schöner Regelmäßigkeit gezwungen werden, sich in ihren Besoldungsgesetzen an die Verfassung zu halten. Und weshalb lassen sie ihr Schreckgespenst nicht Wirklichkeit werden? Weil das gesamte System an Fachkräftemangel und direkten und indirekten Arbeitszeiterhöhungen, an Qualitäts- wie aber wohl auch an Motivationseinbußen – zusammengefasst: an Verschleiß – ihr Schreckgespenst eben nur ein Untier aus dem Klingelkasten sein lässt. Das System aus gezielten Sonderopfern ist vielfach vollständig ausgereizt – und das wissen die dafür Verantwortlichen auch, auch wenn sie es öffentlich aus ihrem nachvollziehbaren Interesse, am schwächen Glied kosten zu sparen (ihre Beamte können ihnen kaum weglaufen), nicht zugeben.

BStromberg:

--- Zitat von: Tyrion am 15.02.2019 21:11 ---Das letzte Wort wird hier ja das Bundesverfassungsgericht haben. Man darf gespannt sein, ob dieses hierzu die gleiche Ansicht wie das Bundesverwaltungsgericht vertritt.

Die Größenordnungen der vom Bundesverwaltungsgericht angenommenen Unteralimentation würde Niedersachsen und auch andere Länder finanziell erheblich belasten, so dass diese bei einer weiten Nachzahlungsverpflichtung sicherlich mit der Schuldenbremse nach Art. 109 GG in Konflikt geraten würden. Bezüglich etwaiger Nachzahlungsansprüche dürfte dann auch abzuwiegen sein, ob der Verstoß des Landes gegen den Alimentationsgrundsatz letztendlich schwerer wiegt, als der Verstoß gegen die Schuldenbremse aufgrund von auferlegten Nachzahlungsansprüchen und der hierdurch bedingten Auswirkungen auf die staatliche Finanzlage.

Die Anhebung der Grundgehälter für die Zukunft würde sicherlich mit Personaleinsparungen und anderen Maßnahmen, wie z. B. Verlängerung der Arbeitszeiten, verbunden werden. Mit zu hohen Erwartungen sollte man daher nicht in die Zukunft schauen.

--- End quote ---
we will see

Iudex non calculat!

Diese Erwäggründe dürften eigentlich keine Rolle spielen.
Rechtsverstoß bleibt Rechtsverstoß.
Ob der bezahlbar ist, steht auf einem anderen Blatt...
was die Gerichtbarkeit eigentlich nicht mehr zu interessieren hat.

Für die mit Personalrecht betrauten Praktiker (nahezu aller Länder) ist das aber auch ein verfahrenstechnisches Dilemma.

NRW hätte die jahrelang schwebenden Verfahren (ruhend gestellt) mit Verweis auf ein Gutachten des eigenen Finanzministeriums in 02/2017 (Az. B 2020 - 14.3 - IV C 4) besser mal platt gemacht... jetzt trommeln die Gewerkschaften mit Blick auf Niedersachsen erneut... es kommen (zumindest bei größeren Dienstherren) hunderte Neuanträge an, die allesamt Arbeitsaufwand verursachen und weiter ruhend gestellt bleiben.

DAS ist nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig!

Buccaneer:
Bevor das BVerfG nicht inhaltsgleich geurteilt hat (und das kann noch dauern...) wird - auch in Niedersachsen - gar nichts passieren, einfach weil es Geld kostet, welches die Länder für andere Sachen verplant haben. Und ob sich nach einem BVerg-Urteil zeitnah etwas ändert halte ich auch für fraglich, denn das muss ja erstmal geprüft werden, interpretiert werden,...usw. Der Vorgang wird in alter Polit-Manier ausgesessen...

Buccaneer:
Zumindest mit dem aktuellen Tarifabschluß im Rücken könnte Nds. auch in Bezug auf dieses "Dilemma" verfassungskonforme Fakten schaffen, aber im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die schon eine zeit-und inhaltsgleiche Übernahmne zugesagt haben, ist in Nds. noch nichts nennenswertes passiert- nunja, es ist erst Montag...

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