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Von Schreibkraft zur Abteilungssekretärin
nichts_tun:
Der Bund hat spezielle Eingruppierungsregelungen für Vorzimmerkräfte geschaffen: https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2018/RdSchr_20180327.pdf;jsessionid=88187FA3D085BB9BE602CD86AE81C39E.1_cid373?__blob=publicationFile&v=3
Ansonsten sind im Regelfall Schreibkräfte und Sekretärinnen zutreffend in EG 2 bis EG 5 eingruppiert. Manche Behörden bieten außertarifliche Zulagenzahlungen, ähnlich wie der Bund dies tut.
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