Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
TVöD Sparkasse / Rückgruppierung
			Spid:
			
			Du mußt zunächst  gar nichts tun - entweder der AG beschäftigt Dich in E15 weiter oder er spricht eine (Änderungs-)Kündigung aus. Erst im letzteren Fall bedarf es einer Kündigungsschutzklage - und die läuft bei betriebsbedingten Kündigungen fast nie ins Leere, weil der AG bei der Sozialauswahl gar nicht alles richtig machen kann.
		
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