TVöD Sparkasse / Rückgruppierung

Begonnen von Haymitch, 17.02.2019 13:13

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Haymitch

Ich bin seit über 40 Jahren bei der Sparkasse beschäftigt und als Abteilungsleiter seit Jahren in die Entgeltgruppe 15 Stufe 6 eingruppiert. Im Rahmen einer Fusion werden die Abteilungsleiterstellen neu besetzt. Falls ich zukünftig keine Leiterstelle mehr bekomme : Gibt es nach unten hin eine Begrenzung hinsichtlich einer Rückgruppierung unter den o.g. Voraussetzungen?
DANKE.

Spid

Eine solche kann nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen.

Haymitch

Aber unbegrenzt nach unten? Das heisst, wenn ich zukünftig eine Stelle bekomme, die nach E 11 bewertet ist, kann ich auch von E15 dahin zurück gruppiert werden? Das ist also nicht begrenzt aufgrund der langen BetriebsZugehörigkeit?

Spid

Nein, ist es nicht - aber Du mußt Dich ja nicht darauf einlassen.

Haymitch

Ok. Und wenn ich mich nicht drauf einlasse? Was ist die Alternative? Ich suche mir dann einen neuen Job?

Spid

Du mußt zunächst  gar nichts tun - entweder der AG beschäftigt Dich in E15 weiter oder er spricht eine (Änderungs-)Kündigung aus. Erst im letzteren Fall bedarf es einer Kündigungsschutzklage - und die läuft bei betriebsbedingten Kündigungen fast nie ins Leere, weil der AG bei der Sozialauswahl gar nicht alles richtig machen kann.