Ich dachte TB sind aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert und diese richtet sich nach den AVs die wiederum sich in der EGO wiederfinden.
Man kann doch nicht anhand von AVs sich irgend wo in der EGO zuordnen., oder doch?
Wenn es Grauzonen gibt, dann ja. Aber hier?
Seine Haupttätigkeit ist Programmierung, also ist er ist Beschäftigter in der Programmierung (11.3), hat aber evtl. fehlende Voraussetzungen in der Person, könnte somit in der EG7 landen, wenn seine Tätigkeiten in der EG8 sind, was ich aber bei der SV anzweifel, dass dem so ist.
unabhängig davon: Einschreiben Rückschein an AG mit Forderung des Entgeltes der EGx (x>7), da du eben in der EGx des Teils II Abschnitt 11.3 deine auszuübenden Tätigkeiten siehst.