Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Eingruppierung Meister?

<< < (4/11) > >>

Spid:
Da VEFK regelmäßig weniger als 50% der regelmäßigen Arbeitszeit ausmacht, wäre es tariflich unerheblich, selbst wenn es eine höherwertige Tätigkeit wäre.

Axual:
Also ich wüsste nicht das die VEFK nur 50% oder weniger regelmäßige Arbeitszeit betrift wie soll das den gehen ?
Der jenige ist in seiner Arbeitszeit 100% VEFK und kann nicht mal eben sagen ab 11:00 bin ich nicht mehr VEFK.
Genau das selbe mit der Betreiberverantwortung diese hat man 24h 365 Tage.

Spid:
Es ist nicht die Frage, wann er es ist, sondern wann er was tut. Deshalb heißt es auch „auszuübende Tätigkeit“ und nicht „wichtiges Türschild“.

Axual:
Ist mir schon bewusst dann schau dir doch mal bitte an was die VEFK leisten und sicherstellen muss nach der VDE usw. und jeder der dieses sauber einhalten will, hat weit aus mehr als 50% seinener Arbeitszeit zu tun hat das alles Rechtssicher ist und bleibt.

Spid:
Die VEFK hat genau so viel Unternehmerverantwortung wie der AG an sie überträgt. Alleine schon die Weisungsfreiheit bleibt in den allermeisten Fällen - insbesondere im öD - ein feuchter VDE-Traum. Und nein, in der üblichen Behörde mit nicht mehr als Haushaltsstrom braucht die VEFK nicht mal ansatzweise die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version