Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung Meister?
Axual:
Ich bin da ganz anderer Meiniung...
In einer Behörde mit einem Gebäudekomplex kann das ja so sein.
Ist die VEFK für mehrere Liegenschaften mit paar 100 Gebäuden inklusive der Mittelspannungsanlagen usw. verantwortlich da möchte ich ne VEFK sehen die das unter 50% ihrer täglichen Arbeitszeit erledigt bekommt.
Das ist aber wie immer in der Theorie hört sich das immer alles einfach an in der Praxis läuft es aber ganz anders.
Die Leute die sowas entscheiden sollten mal den Job derer für ein paar Tage machen ich denke da würden so einige sich wundern was hinter manchen Jobs oder wie es so schön heisst Tätigkeiten oder Dienstposten wirklich steckt.
Spid:
Es steht Dir natürlich völlig frei, falscher Meinung zu sein. Eine Froschperspektive dürfte für Entscheider kaum dienlich sein.
Florian86:
Vielen Dank für die Informationen. Ich habe nochmal genau nachgeschaut. Aus dem Arbeitsvertrag geht hervor, dass es sich um eine Meisterstelle handelt. Allerdings steht in der TD (Tätigkeitsdarstellung), das zusätzlich der staat. gepr. Techniker für diese Tätigkeit erforderlich ist. Wie passt das denn bitte zusammen??? Mein Vorgänger war in EG 9a eingruppiert (welcher Meister war) und ich bekomme für dieselbe Tätigkeit EG 8, obwohl zusätzlich der Techniker verlangt wird......Habt Ihr vielleicht noch eine Idee an wen ich mich in dieser Angelegenheit wenden kann? Wer ist denn eigentlich für die genaue Tätigkeitsdarstellung verantwortlich, mein direkter Vorgesetzter?
VG Florian
Spid:
Du vermutest lediglich aus dem Umstand heraus, daß Dein Vorgänger Entgelt nach E9a erhielt, daß dieser auch in E9a eingruppiert war. Das kann so sein, muß es aber nicht. Die mögliche Erfordernis einer weiteren beruflichen Fortbildung auf dem selben Niveau ist grundsätzlich tariflich unbeachtlich. Die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit liegt in der Verantwortung des AG, durch wen er handelt, ist ihm überlassen. Die Eingruppierung läßt sich im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage feststellen.
Florian86:
Hallo Spid, mein Vorgänger hat mich eingearbeitet und da kam dann u.a auch das Gesprächsthema "Gehalt" auf. Er war definitiv in 9a eingruppiert und konnte die Herabsetzung der Wertigkeit auch nicht nachvollziehen. Ich denke, dass ich es erstmal auf dem Dienstweg versuche. So eine Eingruppierungsfeststellungsklage kostet mich dann ja auch sicherlich eine Menge Geld. Ich habe aber auch schon mit bekommen, dass ein paar Kollegen diesen Weg gehen mussten und Erfolg hatten. Möchte ich im besten Fall aber lieber vermeiden.
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