Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung Meister?
Spid:
Woraus genau schließt Du, daß Dein Vorgänger in E9a eingruppiert war? Bitte beachte bei Deiner Antwort, daß der AG nicht über die Eingruppierung bestimmt und auch die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung hat und lediglich die unbeachtliche Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien darstellt.
Florian86:
Das heißt doch , dass die rechtliche Wirkung der Eingruppierung bedeutungslos ist, oder sehe ich das falsch???
Ich habe ihm das vorerst auch nicht abgenommen, aber sein Gehaltsstreifen belehrte mich eines besseren.... :-\
Spid:
Nein. Mit der Eingruppierung entsteht ein Anspruch auf das entsprechende Entgelt.
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Sie werden nicht etwa durch den AG eingruppiert. Dieser äußert durch Entgeltzahlung lediglich seine unbeachtliche Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt.
Max:
Florian86,
Die Eingruppierung deines Vorgängers muss nicht Bedeuten, dass dein Vorgänger Tätigkeiten nach E9 hatte oder dass der Arbeitgeber dachte die Stelle ist E9.
Auch bei uns ist es so, dass Angestellte aus verschiedensten historischen Gründen entsprechend einer EG bezahlt werden welche nicht mit der tatsächlichen Wertigkeit in Zusammenhang stehen (höher oder niedriger).
Wenn wir bei einer Bewertung feststellen, dass die Stelle z.B. E6 sein sollte, aber der Inhaber eine E9 hat, dann bekommt der Mitarbeiter trotzdem E9 bis er ausscheidet. Dann wird die Stelle mit der korrekten E6 nachbesetzt.
Was ich damit sagen will: Dein Arbeitgeber ist wohl der Auffassung, dass die Stelle E8 wert ist und hat bis zur Neubesetzung gewartet um dies zu korrigieren.
Aus deinen Posts geht auch nicht hervor, dass E8 eine inkorrekte EG wäre, sondern du stellst nur auf die Eingruppierung deines Vorgängers ab, was absolut belanglos ist.
Florian86:
Hallo Max, vielen Dank für deine Antwort. Früher, als es noch das BAT gab, waren einige Berufsgruppen wohl besser gestellt als heute im TVÖD....Da gab es ja noch sowas wie Bewährungsaufstiege, korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege. Bin leider kein Experte in diesem Bereich. Das heißt, dass mein Vorgänger durch diesen Aufstieg in die heutige EG 9a gerutscht ist, obwohl die Tätigkeit angeblich nur der Wertigkeit der heutigen E 8 entsprach. So wurde es mir erläutert. Da hast du recht Max, darauf bin ich konkret nicht eingegangen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, das die Stelle in 9a eingruppiert sein müsste, da diese Tätigkeit ein höheres Maß an Verantwortlichkeit und auch tiefer gehendes Fachwissen verlangt. Der Meinung sind auch einige meiner Kollegen (ein Meister und ein Techniker), was mir allerdings wenig nützt. Was mich halt auch sehr stutzig macht, ist die Tatsache, das in der TD der Meister und zusätzlich der staatl. gepr. Techniker gefordert werden. Im Vertrag steht aber nur, dass ich als Meister in EG 8 eingruppiert bin.
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