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Eingruppierung Meister?

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Florian86:
Hallo Spid,  von wem geht die Eingruppierung denn dann konkret aus, wenn nicht vom AG??? Eigentlich doch von der TD, welche mein direkter Vorgesetzter und unser Institutsleiter für diese Stelle bewertet haben. Ich habe schon von vielen aus dem Institut mit bekommen, das fast alle technischen Stellen nach unten gruppiert werden, außer die Stellen von dem wissenschaftlichen Personal, die in EG13 eingestuft werden. Das ist doch wohl ein Witz, oder nicht...bzw. sehr ungerecht. Als Grund für die Herabsetzung der EG wird behauptet, dass die Kollegen, welche schon länger im Institut sind, nicht höher gruppiert werden können, deshalb wird bei Neueinstellungen wohl eine EG darunter eingestuft, damit die andere Stelle dann jemand anderes bekommt der z.B schon Jahre in EG 6 sitzt und in EG 7 kommen kann......Das kommt mir schon sehr komisch vor

Spid:
Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen - TB sind eingruppiert, sie werden nicht eingruppiert. Der AG überträgt dem AN lediglich seine auszuübende Tätigkeit. Das kann er in Form einer Tätigkeitsdarstellung tun.

Max:
Florian86,
wissenschaftliches Personal mit entsprechender Tätigkeit ist E13. Meister mit entsprechender Tätigkeit sind E8.
Hier wurde also niemand unfairer Weise heruntergruppiert. Beide müssen sich durch die Tätigkeiten hier herausheben um E14 bzw. E9a zu erreichen.
 
Aus meiner Sicht hast du immer noch nicht dargelegt wie du dich aus einer normalen Meistertätigkeit heraushebst.



--- Zitat --- Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerkerinnen und Handwerker oder
Facharbeiterinnen und Facharbeiter beschäftigt sind.

--- End quote ---
Nach deiner Aussage trifft das nicht zu.


--- Zitat --- Entgeltgruppe 9a
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind. 
--- End quote ---
Scheint mir auch nicht zuzutreffen.
Ich wiederhole das hier nochmal

--- Zitat von: Max am 20.02.2019 22:50 ---
--- Zitat ---Der Meister, der in dieser besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, muss sich durch ein „höheres Maß von Verantwortlichkeit“ herausheben. Dabei muss beachtet werden, dass nicht bereits die bloße Tatsache, dass der Meister in der besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, auch mit einem höheren Maß an Verantwortlichkeit einhergeht. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Beschäftigte gegenüber dem Durchschnitt der Meister in solchen Einrichtungen wesentlich erhöhte Entscheidungsbefugnisse besitzt, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der persönlichen und technischen Mittel sowie der einzuschlagenden Wege zur Lösung entstehender Probleme. 
--- End quote ---

--- End quote ---

Florian86:
Hallo Max, auf Seite 2 im letztem Absatz habe ich das bereits erläutert, dass meine Tätigkeit ein höheres Maß an Verantwortung mit sich bringt. Deshalb müsste diese Tätigkeit auch in EG9a angesiedelt sein. Das liegt einfach nur daran, das unser lieber Chef sparen möchte, wo es nur geht. Aussage von Ihm: Ich muss auch anderen Mitarbeitern im Institut die Möglichkeit geben, (die schon länger dabei sind) höher gruppiert zu werden.....Was ist das denn für eine Aussage??? Klar ist es richtig, dass andere Mitarbeiter nach längerer Zeit mal Anspruch auf Höhergruppierung haben, aber doch nicht auf Kosten anderer Stellen. Wenn der Chef und meine direkte Vorgesetzte halt der Meinung sind, das die Wertigkeit der Stelle nur in EG 8 einzustufen ist, unabhängig davon ob es richtig oder falsch ist, kann ich ja schlecht etwas dagegen tun, oder? Die zuständigen Leute für Einstellungen und Personalangelegenheiten sitzen in einem ganz anderem Institut und richten sich ja wahrscheinlich danach, wie der Vorgesetzte die Stelle bewertet, da diese Leute das ja nicht einschätzen können.

VG Florian

MoinMoin:

--- Zitat von: Florian86 am 26.02.2019 10:32 ---Hallo Max, auf Seite 2 im letztem Absatz habe ich das bereits erläutert, dass meine Tätigkeit ein höheres Maß an Verantwortung mit sich bringt. Deshalb müsste diese Tätigkeit auch in EG9a angesiedelt sein.

--- End quote ---
Nein hast du nicht. Du hast die Meinung geäussert, dass du und andere der Meinung sind, dass dem so wäre.
Aber worauf du diese Meinung tariflich stützt ist uns immer noch unbekannt.

--- Zitat --- 
 Das liegt einfach nur daran, das unser lieber Chef sparen möchte, wo es nur geht. Aussage von Ihm: Ich muss auch anderen Mitarbeitern im Institut die Möglichkeit geben, (die schon länger dabei sind) höher gruppiert zu werden.....Was ist das denn für eine Aussage??? Klar ist es richtig, dass andere Mitarbeiter nach längerer Zeit mal Anspruch auf Höhergruppierung haben,
--- End quote ---

Nein, niemand hat den Anspruch!!! Man wird mindestens nach den auszuübenden Tätigkeiten bezahlt, da ist die Meinung des Chef unerheblich.
Ausser wenn der Chef übertarifliche Entlohung machen kann, darf, will. Dann ist es wiederum unerheblich wer welche Wünsche hat, denn darauf hat er keinen Anspruch, sondern da herrscht derjenige drüber, der darüber betimmt und zwar nach Gutsherren Methode, weil nicht tariflich geregelt.

--- Zitat --- 
aber doch nicht auf Kosten anderer Stellen. Wenn der Chef und meine direkte Vorgesetzte halt der Meinung sind, das die Wertigkeit der Stelle nur in EG 8 einzustufen ist, unabhängig davon ob es richtig oder falsch ist, kann ich ja schlecht etwas dagegen tun, oder? Die zuständigen Leute für Einstellungen und Personalangelegenheiten sitzen in einem ganz anderem Institut und richten sich ja wahrscheinlich danach, wie der Vorgesetzte die Stelle bewertet, da diese Leute das ja nicht einschätzen können.

--- End quote ---
Die Bewertung der auszuübenden Arbeitsvorgänge und die daraus resultierende Eingruppierung ist tarifliche geregelt und wenn du eine andere Meinung über die korrekte EG hast, dann kannst du sehr wohl etwas machen: Eingruppierungsfeststellungsklage!
Aber solange du nicht weißt welche AV dir übertragen wurden, kannst du tatsächlich nichts machen.

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