Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung Meister?
Florian86:
Dieser Meinung sind nicht nur einige Kollegen und ich, sondern auch meine direkte Vorgesetzte. Sie sagt, dass mir eigentlich die höhere EG 9 zustehen würde, zumal mein Kollege dieselbe Tätigkeit ausübt und sogar in EG9b eingruppiert ist. Sie würde mir die höhere EG gerne gewähren, allerdings seien Ihr die Hände gebunden. Ich sollte mich 1-2 Jahre gedulden, dann könnte man nochmal darüber reden. Meine Theorie ist, dass Sie vor mir die Meinung vertritt, dass ich die Voraussetzungen für die höhere EG erfülle und demnach auch erhalten müsste, ihr Chef wiederum aber Geld sparen möchte. Sie würde sich niemals gegen das Wort von unserem großen Boss erheben.....
Gibts denn keine alternative Möglichkeit dies zu klären, außer der Eingruppierungsfeststellungsklage????
Florian86:
Tariflich stütze ich die Höhergruppierung auf die besonders wichtige Arbeitsstätte mit einem höherem Maß an Verantwortlichkeit......Und das bestätigt mir auch meine direkte Vorgesetzte, allerdings vertritt Sie das anscheinend nicht vorm großen Chef, oder Sie hat wirklich keinerlei Handhabe über die Tätigkeitsdarstellung, was ich allerdings nicht glauben kann.
Spid:
Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Florian86 am 26.02.2019 14:56 ---Gibts denn keine alternative Möglichkeit dies zu klären, außer der Eingruppierungsfeststellungsklage????
--- End quote ---
Nein, denn wenn dein AG (nicht dein BOSS) der Meinung ist, dass du nicht in einer besonders wichtige Arbeitsstätte arbeitest, ihr aber anderer Meinung seit (oder bejaht der AG dieses? Schriftlich mal anfragen beim der Personalstelle, nicht beim Boss), dann willst du wie diesen Sachverhalt geklärt wissen?
Und wenn du in einer besonders wichtige Arbeitsstätte arbeiten solltest (was du bisher hier im Forum noch nicht einmal darlegen konntest, sondern nur ein bisserl wünscht dir was und gönnen wir dir von irgendewelchen unbeachtlichen Kollegen anführst) dann müsstet du hier mal darlegen worin deine höheres Maß an Verantwortlichkeit liegen soll.
Ach ja und duu solltest dieses höhere Entgelt noch diesen Monat von deinem AG schriftlich korrekt einfordern, da du es ansonsten im Falle der Fälle nur 6 Monate ab Forderung rückwirkend erhälst.
Texter:
--- Zitat von: Florian86 am 26.02.2019 15:01 ---Tariflich stütze ich die Höhergruppierung auf die besonders wichtige Arbeitsstätte mit einem höherem Maß an Verantwortlichkeit......Und das bestätigt mir auch meine direkte Vorgesetzte, allerdings vertritt Sie das anscheinend nicht vorm großen Chef, oder Sie hat wirklich keinerlei Handhabe über die Tätigkeitsdarstellung, was ich allerdings nicht glauben kann.
--- End quote ---
Was hast du denn gelernt und in welcher Arbeitsstätte arbeitest Du?
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