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Eingruppierung Meister?

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Treffer:
Zitat Entgeltordnung:
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe)
zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerkerinnen oder Handwerker oder
Facharbeiterinnen oder Facharbeiter beschäftigt sind, oder
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind.

Kann ein elektrotechnischer Laie überhaupt die wichtigen Arbeitsstätten einschätzen??

Ich arbeite als Elektromeister, bin verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), habe die Unternehmerpflichten übertragen bekommen und bin in EG8 eingruppiert. Anders als mein Chef und ein externer "Bewerter" bin ich der Meinung, dass meine Arbeitsstätten wichtig sind. Trafostationen bei denen 90% aller Fehler tödlich enden, 5000 Elektrogeräte die jährlich im Gesamten Unternehmen geprüft und veratwortet werden müssen. Expolsionsschutzbeauftragter für EX-geschützte Anlagenteile, Energiemanagementbeauftragter.
Ich kann mir da nicht helfen.

Treffer:

--- Zitat von: Spid am 26.02.2019 15:11 ---Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.

--- End quote ---

Mein "Bewerter", ein Anwalt aus dem schönen Berlin, wusste nicht mal, was eine VEFK ist.
Ich möchte es trotzallem probieren, per Antrag höher gestuft zu werden, warte aber noch die Höherstufung im nächsten Jahr ab. Speziell bei VEFK's sind keine Rechtssprechungen zu finden.

Spid:
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Treffer am 29.03.2019 12:53 ---
--- Zitat von: Spid am 26.02.2019 15:11 ---Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.

--- End quote ---

Mein "Bewerter", ein Anwalt aus dem schönen Berlin, wusste nicht mal, was eine VEFK ist.
Ich möchte es trotzallem probieren, per Antrag höher gestuft zu werden, warte aber noch die Höherstufung im nächsten Jahr ab. Speziell bei VEFK's sind keine Rechtssprechungen zu finden.

--- End quote ---
Warum warten, wenn festgestellt wird, das du höhere zu gruppieren bist, dann muss das rückwirkend geschehen.
Und wenn du der Meinung bist das deine Anlage wichtig ist, dann solltest du tatsächlich mal ein Gericht bemühen hier klärung zu schaffen.

Treffer:

--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 16:50 ---Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

--- End quote ---

Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

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