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Eingruppierung Meister?
MoinMoin:
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 08:52 ---Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.
--- End quote ---
--- Zitat von: Treffer am 29.03.2019 12:48 ---Kann ein elektrotechnischer Laie überhaupt die wichtigen Arbeitsstätten einschätzen??
--- End quote ---
Nun, wie löst du diesen Widerspruch auf?
Was wichtig ist legt die Geschäftsleitung fest.
Geschäftsleitung ist ein elektrotechnischer Laie, kann also nicht die Wichtigkeit einschätzen?
Ich glaube wichtig oder nicht wichtig, legt selbst die Geschäftsleitung nicht fest.
Sondern es wird mEn über eine Risikoanalyse ermittelt ob und wie wichtig eine Arbeitsstätte ist.
Da spielen dann Dinge wie Ausfallwahrscheinlichkeiten, Ausfallzeiten und die damit verbundene Kosten und Schäden eine Rolle.
--- Zitat von: Treffer am 29.03.2019 12:48 --- Trafostationen bei denen 90% aller Fehler tödlich enden, 5000 Elektrogeräte die jährlich im Gesamten Unternehmen geprüft und veratwortet werden müssen.
--- End quote ---
Nicht jedoch ob bei 90% der Fehler eines Mitarbeiters er stirbt, dass hat nun mal nüscht mit der Wichtigkeit der Arbeitsstätte zu tun.
Spid:
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 08:52 ---
--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 16:50 ---Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.
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Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.
--- End quote ---
Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.
Treffer:
--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 09:04 ---
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 08:52 ---Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.
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--- Zitat von: Treffer am 29.03.2019 12:48 ---Kann ein elektrotechnischer Laie überhaupt die wichtigen Arbeitsstätten einschätzen??
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Nun, wie löst du diesen Widerspruch auf?
Was wichtig ist legt die Geschäftsleitung fest.
Geschäftsleitung ist ein elektrotechnischer Laie, kann also nicht die Wichtigkeit einschätzen?
Ich glaube wichtig oder nicht wichtig, legt selbst die Geschäftsleitung nicht fest.
Sondern es wird mEn über eine Risikoanalyse ermittelt ob und wie wichtig eine Arbeitsstätte ist.
Da spielen dann Dinge wie Ausfallwahrscheinlichkeiten, Ausfallzeiten und die damit verbundene Kosten und Schäden eine Rolle.
--- Zitat von: Treffer am 29.03.2019 12:48 --- Trafostationen bei denen 90% aller Fehler tödlich enden, 5000 Elektrogeräte die jährlich im Gesamten Unternehmen geprüft und veratwortet werden müssen.
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Nicht jedoch ob bei 90% der Fehler eines Mitarbeiters er stirbt, dass hat nun mal nüscht mit der Wichtigkeit der Arbeitsstätte zu tun.
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Die Risikoanalyse ist für die elektrischen Anlagen durch die verantwortliche Elektrofachkraft (also mir) durchzuführen.
Treffer:
--- Zitat von: Spid am 01.04.2019 09:16 ---
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 08:52 ---
--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 16:50 ---Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.
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Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.
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Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.
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Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte
Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.
Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.
Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn
- die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,
- besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder
- beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.
( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)
Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.
MoinMoin:
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 09:58 ---Die Risikoanalyse ist für die elektrischen Anlagen durch die verantwortliche Elektrofachkraft (also mir) durchzuführen.
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NEIN, nicht durch dich, sondern mit dir!
Denn du kannst nicht einschätzen, ob der Ausfall der Anlage wichtig für den gesamten Betrieb ist! Da spielen anderen nicht elektrische Dinge eine große Rolle.
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