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Eingruppierung Meister?

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Spid:

--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 10:00 ---
--- Zitat von: Spid am 01.04.2019 09:16 ---
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 08:52 ---
--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 16:50 ---Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

--- End quote ---

Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

--- End quote ---

Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.

--- End quote ---

Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte

Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.

Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.

Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn

-         die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,

-         besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder

-         beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.

( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)

Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.

--- End quote ---

Inwiefern könntest Du das "Bullshit" zurückgeben, wenn Dein Beitrag doch meinen bestätigt?

Treffer:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.04.2019 10:45 ---
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 09:58 ---Die Risikoanalyse ist für die elektrischen Anlagen durch die verantwortliche Elektrofachkraft (also mir) durchzuführen.

--- End quote ---
NEIN, nicht durch dich, sondern mit dir!
Denn du kannst nicht einschätzen, ob der Ausfall der Anlage wichtig für den gesamten Betrieb ist! Da spielen anderen nicht elektrische Dinge eine große Rolle.

--- End quote ---

Mit mir! Da hast du Recht!
Ich wollte damit sagen, dass ich das damit sehr gut einschätzen kann, wie wichtig mein Bereich ist.
Fakt ist, steigt eine unserer Trafostationen aus, sind mindestens 25.000 Einwohner und ein Krankenhaus ohne Wasserversorgung.

Treffer:

--- Zitat von: Spid am 01.04.2019 11:43 ---
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 10:00 ---
--- Zitat von: Spid am 01.04.2019 09:16 ---
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 08:52 ---
--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 16:50 ---Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

--- End quote ---



Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

--- End quote ---

Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.

--- End quote ---

Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte

Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.

Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.

Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn

-         die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,

-         besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder

-         beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.

( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)

Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.

--- End quote ---

Inwiefern könntest Du das "Bullshit" zurückgeben, wenn Dein Beitrag doch meinen bestätigt?

--- End quote ---

Weil die Meinung Anderer nie Bullshit ist, höchstens anders.
Dein Beitrag bestätigt es nur bedingt, da nicht jede Eingruppierung durch Rechtssprechung erfolgt, sondern durch den Arbeitgeber. Erst, wenn widersprochen bzw. Klage eingereicht wird.
Tarifrechtlich wichtig oder nicht. Tarifrecht wird durch Arbeitgeberverbände und Tarifpartner festgelegt. Den wichtigen Bereich legen diese nicht fest, da er ja sonst im Papier stehen würde.
Wenn einer anderer Meinung ist, wird es erst durch Gerichte festgelegt. Diese ziehen übrigens auch Arbeitgeber und elektrotechnische Gutachten zu Rate...

Spid:

--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 13:29 ---
--- Zitat von: Spid am 01.04.2019 11:43 ---
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 10:00 ---
--- Zitat von: Spid am 01.04.2019 09:16 ---
--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 08:52 ---
--- Zitat von: Spid am 29.03.2019 16:50 ---Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

--- End quote ---



Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

--- End quote ---

Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.

--- End quote ---

Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte

Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.

Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.

Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn

-         die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,

-         besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder

-         beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.

( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)

Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.

--- End quote ---

Inwiefern könntest Du das "Bullshit" zurückgeben, wenn Dein Beitrag doch meinen bestätigt?

--- End quote ---

Weil die Meinung Anderer nie Bullshit ist, höchstens anders.
Dein Beitrag bestätigt es nur bedingt, da nicht jede Eingruppierung durch Rechtssprechung erfolgt, sondern durch den Arbeitgeber. Tarifrechtlich wichtig oder nicht. Tarifrecht wird durch Arbeitgeberverbände und Tarifpartner festgelegt. Den wichtigen Bereich legen diese nicht fest, da er ja sonst im Papier stehen würde.
Wenn einer anderer Meinung ist, wird es erst durch Gerichte festgelegt. Diese ziehen übrigens auch Arbeitgeber und elektrotechnische Gutachten zu Rate...

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Bullshit bleibt Bullshit. Die Eingruppierung erfolgt niemals durch den AG, da TB unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert sind. Aus dem gleichen Grund erfolgt die Eingruppierung auch nicht durch Rechtsprechung, TB sind stets richtig eingruppiert, die Rechtsprechung stellt fest, welche Eingruppierung vorliegt, weshalb das entsprechende Instrument auch Eingruppierungsfeststellungsklage und nicht Eingruppierungsklage heißt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Treffer am 01.04.2019 13:29 ---Dein Beitrag bestätigt es nur bedingt, da nicht jede Eingruppierung durch Rechtssprechung erfolgt, sondern durch den Arbeitgeber. Erst, wenn widersprochen bzw. Klage eingereicht wird.
Tarifrechtlich wichtig oder nicht. Tarifrecht wird durch Arbeitgeberverbände und Tarifpartner festgelegt. Den wichtigen Bereich legen diese nicht fest, da er ja sonst im Papier stehen würde.
Wenn einer anderer Meinung ist, wird es erst durch Gerichte festgelegt. Diese ziehen übrigens auch Arbeitgeber und elektrotechnische Gutachten zu Rate...

--- End quote ---
Nein, das stimmt nicht.
Der AG legt nicht fest, er vertritt eine (richtige oder falsche) Meinung.

Das was du sagen willst, ist das der Arbeitger bei einer falschen Rechtsauslegung in der besseren Position ist.

Und wieso werden wichtige Bereich nicht festgelegt? Sie sind doch festgelegt.
Das was du meinst, dass nicht für alle AV oder Arbeitsplätze es sofort ersichtlich ist, weil 1.000 verschiedenen beispiele fehlen, damit man versteht, wie es denn zu vestehen ist!?

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