Hallo, ich brauche kurz eine Einschätzung ob ich richtig denke.
Bin derzeit in E8 Stufe 5 (ab dem 01.01.2020 in Stufe 6), habe nun die Möglichkeit in ein anderes Sachgebiet auf eine 9a Stelle zu wechseln.
Hausrichtlinie
"Bei einer Stellenübertragung einer höherwertigen Stelle erfolgt eine Höhergruppierung im All-
gemeinen nach einem halben Jahr."
Wenn ich zum 01.05.2019 wechsle bekomme ich die 9a stufengleich ab dem 01.11.2019 und meine Stufenlaufzeit fängt von vorne an.
Würde ich zum 01.07.2019 wechseln, bekomme ich dann Stufengleich ab dem 01.01.2020 die Stufe 6?