Krankmeldungen per WhatsApp ?

Begonnen von Bossmann, 21.02.2019 12:15

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Bossmann

Hallo,

darf der Geschäftsführer angeben das die Krankmeldung per Telefon/Email erfolgen muss?

Oder muss der Betriebsrat diesem zustimmen bzw. kann er auch auf WhatApp verweisen?

lowsounder

WhatsApp?! Niemand der bei Verstand ist, wird WhatsApp im öffentlichen Dienst als offizielles Kommunikationsmittel zulassen.  ;D

Finanzer

Frag mal die hessische Polizei :-)

Aber ganz ehrlich, was ist das Problem mit Telefon/Email?

Mannheim

Ich wüsste gar nicht die Whats App Nummer vom Chef :-) 8)

was_guckst_du

...ich würde die gar nicht haben wollen... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bossmann

Habe kein Problem damit, wollte nur wissen ob er das ohne Zustimmung vom BR darf. ;)

was_guckst_du

...der Arbeitgeber darf vorgeben, auf welchem Weg ihm Krankmeldungen zuzugehen haben und an wen die in der Regel zu richten sind...

...der Arbeitgeber darf sogar verlangen, dass ihm Krankmeldungen ab dem 1. Tag als ärztliche Atteste vorgelegt werden (er verlangt das aber auf Praktikabilitätsgründen nur bei seinen "Pappenheimern")...

...BR oder PR haben da wohl nichts zu melden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

personallife

Bei uns wurde hierzu eine Dienstanweisung herausgegeben, dass Krankmeldungen immer Telefonisch über das Personalamt bzw. die Vertretung zu erfolgen haben.

Kaffeetassensucher

Zitat von: Mannheim in 21.02.2019 14:56
Ich wüsste gar nicht die Whats App Nummer vom Chef :-) 8)

Dieselbe wie seine Handynummer.
Aber die würde ich auch nicht haben wollen.
Oder meine Handynummer rausrücken (ist ja kein Diensthandy).
Das ginge mir dann doch zu weit in meine Privatsphäre.

Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Klar, keiner kann einen davon abhalten, es trotzdem zu tun und wenn der Chef es akzeptiert, okay, aber wenn er etwas anderes sagt oder das offizielle Procedere ein anderes ist, dann ist das eben so.

Bei uns handhabt das ohnehin jedes Referat auf eigene Weise.
Telefon ist laut niedergeschriebenen Anweisungen der Referatsleitung erste Wahl der Mittel.
Hat aber auch schon ausgereicht, E-Mail zu schreiben, wenn ich sonst keinen erreicht habe.

MoinMoin

Zitat von: Kaffeetassensucher in 22.02.2019 12:49
Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Wenn du  mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.

lowsounder

Zitat von: MoinMoin in 23.02.2019 12:01
Zitat von: Kaffeetassensucher in 22.02.2019 12:49
Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Wenn du  mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.

Der Punkt ist nicht die Verschlüsselung sondern das Übertragen der kompletten Kontakte des Handys zu Whatsapp um zu schauen ob jemand anderes von deinen Kontakten auch bei Whatsapp ist.

Kaffeetassensucher

Zitat von: MoinMoin in 23.02.2019 12:01
Zitat von: Kaffeetassensucher in 22.02.2019 12:49
Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Wenn du  mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.

Vielleicht hatte ich das wohl doch falsch im Kopf, jedenfalls spezifisch zum öffentlichen Dienst habe ich nun auf die Schnelle nichts gefunden. An diese Meldung aus dem letzten Jahr erinnere ich mich aber immer noch:
https://datenschutz-agentur.de/merkblatt-fuer-die-nutzung-von-whatsapp-in-unternehmen/

Da ging es um Verstoß gegen die DSGVO in Unternehmen. Allerdings ist die ja auch für Behörden etc. relevant.

Sicher, ob irgendjemand Verantwortliches WhatsApp als offiziellen dienstlichen Kommunikationskanal ausweisen würde, bin ich mir allerdings noch immer nicht.

Fingernagel

Zitat von: lowsounder in 25.02.2019 07:55
Zitat von: MoinMoin in 23.02.2019 12:01
Zitat von: Kaffeetassensucher in 22.02.2019 12:49
Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Wenn du  mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.

Der Punkt ist nicht die Verschlüsselung sondern das Übertragen der kompletten Kontakte des Handys zu Whatsapp um zu schauen ob jemand anderes von deinen Kontakten auch bei Whatsapp ist.

korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...

was_guckst_du

Zitat von: Fingernagel in 25.02.2019 08:06
korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...

...da dies ja wohl niemand hat, wäre whatsapp im Bereich der DSGVO faktisch nicht erlaubt... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen