Hallo zusammen,
um folgenden Sachverhalt geht es bei mir (und weiteren Kollegen):
Ich bin im IT-Bereich als Administrator beschäftigt, derzeit mit EG 9b St 5.
Aufgrund veränderter Tätigkeiten wurde mir vom 1.12.15 - 31.10.16 die Zulage für höherwertige Tätigkeiten gezahlt. Die Aufgaben haben sich danach nicht verändert, wir haben dann im November 17 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt.
In 2018 erfolgte eine Stellenbewertung durch ein externes Unternehmen mit dem Ergebnis, dass die Stellen nach EG 10 zu bewerten sind.
Jetzt aktuell wurde uns mitgeteilt, dass momentan geprüft wird, ob wir die Voraussetzungen für die EG10 überhaupt erfüllen (Stichwort sonstige Beschäftigte). Hintergrund: Kein Studium vorhanden, lediglich Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration + Berufserfahrung (in meinem Fall seit 2005).
Wir haben jetzt den Einwand gebracht, dass es doch über die Fallgruppe 2 möglich sein müsste, uns einzugruppieren. Darauf fehlt bisher aber die Antwort.
Anmerkung zu der ganzen Sache noch: Die Stellen sind bereits im Stellenplan ab 2017 mit EG10 ausgewiesen.
Wie wird von euch dieser Sachverhalt gesehen? Und zu wann rückwirkend kann eine Eingruppierung versuchen zu erwirken?
Spielt es für die Eingruppierung eine Rolle das die Tätigkeiten/Aufgaben schon seit langer Zeit (min. seit 1.12.15) wahrgenommen werden?
Bin für Antworten dankbar. Falls ich etwas vergessen habe zu erwähnen, bitte fragen :-)
Danke vielmals!