Hallo liebe Forumsuser,
Ich arbeite in Bayern im TV-L als Elektroniker (E7 eingruppiert), während meiner Beschäftigung habe ich erfolgreich eine Weiterbildung zum staatl. gepr. Techniker absolviert. Seit dem habe ich ein anderes Aufgabengebiet als vorher (mehr administrative, planerische Arbeiten und Programmierungen) auch wenn diese nicht in meiner Tätigkeitsbeschreibung geändert wurden. 2 Jahre nach meiner Fortbildung habe ich nun auch noch die Leitung der Werkstatt an zwei Tagen in der Woche voll, und an drei Tagen in der Woche gleichberechtig geteilt mit meinem Kollegen. Alles auch nirgends festgelegt. Klar dass solange meine Tätigkeitsbeschreibung nicht geändert wird, kommt auch keine höhere Gruppierung. Nur seit dem 01.01.2019 habe ich nun offiziell von oberster Stelle bestätigt bekommen, dass ich der erste Stellvertreter meines Chefs (im Prinzip die Leitung von 4 Werkstätten) bin, mit Rechnungsanweisungsbefugnis. Im Geschäftsverteilungsplan steh ich auch als Vertreter. Mein Tätigkeitsfeld wurde wieder nicht geändert. Von einer ehemals in der Personalabteilung Beschäftigen habe ich erfahren, dass ein Stellvertreter die selbe Eingruppierung haben sollte wie der den er vertritt. Mein Chef ist Fh-Ingeneur und meines Wissens mit E11 bzw. E12 eingruppiert. Gibt es hierzu irgendwelche rechtlichen oder tariflichen Bestimmung? Oder stimmt das mit der Stellvertretungsregel überhaupt? Hat hier jemand Erfahrung wegen Tätigkeitsfeldänderung in so einem Fall?