VII. Ausnahmen vom GeltungsberiechFür Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 2. März 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die vorstehenden Vereinbarungen nur, wenn sie dies bis zum 30. September 2019 schriftlich beantragen.
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einfach nur warten, da ich zum 31.03.2019 gekündigt habe. Oder?
Das hängt davon ab, was die Tarifvertragsparteien dazu vereinbaren.
Ich verstehe das auch so, dass das Geld automatisch kommen müsste.
Sicherheitshalber würde ich es aber trotzdem beantragen, wenn es nicht pünktlich kommt - kann jedenfalls nicht schaden.
Zitat von: lisa am 18.03.2019 18:29Ich verstehe das auch so, dass das Geld automatisch kommen müsste. Im Moment gibt es doch hierzu noch gar nichts zu verstehen da hierzu noch nichts verkündet worden ist?!Zitat von: lisa am 18.03.2019 18:29Sicherheitshalber würde ich es aber trotzdem beantragen, wenn es nicht pünktlich kommt - kann jedenfalls nicht schaden.Kann man machen, aber auf welcher Grundlage?
Die Tarifparteien haben sich per Einigungspapier bereits festgelegt, was sie dazu vereinbaren wollen.Das scheint dir entgangen zu sein.
Zitat von: TV-Ler am 19.03.2019 14:43Die Tarifparteien haben sich per Einigungspapier bereits festgelegt, was sie dazu vereinbaren wollen.Das scheint dir entgangen zu sein.Auf das Einigungspapier kann ich mich aber nicht berufen, der TO sollte schon abwarten was denn wirklich im Änderungs-TV steht.