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Recht auf Tariferhöhung?

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Lorenz:
Hallo,

ich arbeite derzeit noch im öffentlichen Dienst, habe aber zum 31.03.2019 gekündigt. Nun frage ich mich, wenn die Tariferhöhung wieder rückwirkend ausbezahlt werden sollte, habe ich dann trotzdem ein Recht auf das Geld?

Gruß Lorenz

Spid:
Das hängt davon ab, was die Tarifvertragsparteien dazu vereinbaren.

TV-Ler:
In der Tarifrunde 2017 sah die Vereinbarung folgendermaßen aus:

Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 17. Februar 2017 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die vorstehenden Vereinbarungen nur, wenn sie dies bis zum 31. August 2017 schriftlich beantragen.

Wobei der 17. Februar das Datum der damaligen Tarifeinigung ist.

Lorenz:
So ich hole das Thema nochmal hoch :)

in der Tarifeinigung steht nun folgendes im Abschnitt VII.

--- Zitat ---VII. Ausnahmen vom Geltungsberiech
Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 2. März 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die vorstehenden Vereinbarungen nur, wenn sie dies bis zum 30. September 2019 schriftlich beantragen.
--- End quote ---

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einfach nur warten, da ich zum 31.03.2019 gekündigt habe. Oder?  ;D

Gruß Lorenz

tomk:

--- Zitat von: Lorenz am 18.03.2019 09:30 ---Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einfach nur warten, da ich zum 31.03.2019 gekündigt habe. Oder?  ;D

--- End quote ---

Nein, du mußt auf dieses Ereignis warten:


--- Zitat von: Spid am 25.02.2019 07:56 ---Das hängt davon ab, was die Tarifvertragsparteien dazu vereinbaren.

--- End quote ---

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