Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
§12 TV Entgeltordnung 9c
venice89:
Moin,
da mein alter Thread geschlossen wurde, muss ich leider einen neuen aufmachen:
Es geht um diesen Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110916.0.html
Dort wurde ja zum Thema Eingruppierung in 9c bei Anwendung von §12 es keine Rolle spielt, ob es in dem Bereich diese EG überhaupt gibt (es steht in dem Abschnitt ja auch nichts gegensätzliches).
Beispiel:
TD entspricht EG 10, Anforderung (Hochschulbildung/Sonstige Beschäftigte) wird aber nicht erfüllt, also eine EG niedriger - das wäre dann EG 9c.
Unsere Personalstelle und unser Gesamtbetriebsrat sagt aber:
Nein es kann dann auch nur die 9B werden, da die 9C für IT Beschäftigte nicht vorgesehen ist.
Gibt es da noch irgendwelche Kommentierungen/Urteile zum TVöD mit der wir hier besser Argumentieren können?
Gruß
Venice
Spid:
Die nächstniedrigere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe - was braucht es da mehr? Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren wollten, daß in bestimmten Fällen die nächstniedrigere Entgeltgruppe nicht die nächstniedrigere Entgeltgruppe sein soll, so haben sie das jeweils getan. Haben sie hier nicht. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage richtet das ganz schnell.
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 25.02.2019 11:52 --- Eine Eingruppierungsfeststellungsklage richtet das ganz schnell.
--- End quote ---
Und kostet kein Geld.
venice89:
Moin,
ich hab da mal etwas gegoogelt und hab folgendes vom Bundes Verwaltungsamt gefunden:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Da steht es auch eindeutig drin und zwar auf Seiten 19 und 20
Gruß
Venice
venice89:
--- Zitat von: Spid am 25.02.2019 11:52 ---Die nächstniedrigere Entgeltgruppe ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe - was braucht es da mehr? Wenn die Tarifvertragsparteien vereinbaren wollten, daß in bestimmten Fällen die nächstniedrigere Entgeltgruppe nicht die nächstniedrigere Entgeltgruppe sein soll, so haben sie das jeweils getan. Haben sie hier nicht. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage richtet das ganz schnell.
--- End quote ---
Moin,
nur mal so als Anmerkung die mich nun doch irritiert:
Verdi sieht es nicht so (jedenfalls meine Ansprechpartnerin dort) unser GBR sieht es ebenfalls nicht so.
Unsere Personalstelle will das nun gemeinsam mit der Rechtsabteilung anhand der Dokumente vom BVA prüfen (immerhin).
Verdi habe ich natürlich auch nochmal informiert und warte ein Statement dazu ab.
Ich weis auch nicht wieso die Interpretation dieses §12 so kompliziert ist, er liest sich ja eindeutig und das hat das BAG bei einem vergleichbaren § des BAT ja genau so gesehen....
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