Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung

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PaddyB:
Hallo, ich werde wohl als angestellter Leher in NRW eingestellt nach TV-L13. Ich habe zuvor 2 Jahre bei der KV gearbeitet. Diese sind ja angelehnt an den öffentlichen Dienst. Dort wurde ich nach TV-L 11 eingruppiert. Ich gehe jetzt aber davon aus, dass ich keine Chance habe irgendwie auf Stufe 2 TV-L 13 zu starten? Vielleicht durch mein Ref, welches 1 1/2 Jahre dauerte?

BG

MoinMoin:
Doch der AG kann wenn er will dir auch die Stufe 2 geben. Musste verhandeln. Anspruch haste keinen!

calmac:
Es können nur einschlägige Tätigkeiten angerechnet werden. Wer der AG war, das ist irrelevant.
Das Ref wird wohl mit 6 Monate auf die Stufe 1 gutgeschrieben.

Spid:

--- Zitat von: calmac am 27.02.2019 07:55 ---Es können nur einschlägige Tätigkeiten angerechnet werden.

--- End quote ---

Bullshit! §16 Abs. 2 Satz 4 TV-L wird durch den TV EntgO-L in keinster Weise eingeschränkt, gilt somit auch für Lehrer.

MoinMoin:
Danke Spid!

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