Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung
PaddyB:
Oh OK. danke. Ich hatte die Hoffnung fast schon aufgegeben, dass ich doch noch auf einer höheren Stufe einsteigen kann, weil ich das mit den Tätigkeiten danach ebenfalls so gelesen habe
Viele Grüße
MoinMoin:
--- Zitat von: PaddyB am 27.02.2019 08:53 ---Oh OK. danke. Ich hatte die Hoffnung fast schon aufgegeben, dass ich doch noch auf einer höheren Stufe einsteigen kann, weil ich das mit den Tätigkeiten danach ebenfalls so gelesen habe
Viele Grüße
--- End quote ---
Wieso:Du kannst,das Tarifrecht gibt dem AG die Möglichkeit es tarifkonform zu machen. Du musst Ihn nur davon überzeugen, dass du es ihm Wert bist, so dass er es auch macht.
PaddyB:
Es heisst wenn ich anrufe immer "Ich habe die Unterlagen noch nicht gesichtet. Sie werden kurz vor Dienstbeginn darüber informiert"
Sehr ausweichend irgendwie. Irgendwie schwierig für mich darauf irgendwas zu sagen.
Ich dachte das bis gestern weil die Tatsache dass es sich um die selbe Tätigkeit handelt, auch angezeigt wird, wenn man danach googelt.
DiVO:
--- Zitat von: PaddyB am 27.02.2019 10:32 ---Es heisst wenn ich anrufe immer "Ich habe die Unterlagen noch nicht gesichtet. Sie werden kurz vor Dienstbeginn darüber informiert"
Sehr ausweichend irgendwie. Irgendwie schwierig für mich darauf irgendwas zu sagen.
Ich dachte das bis gestern weil die Tatsache dass es sich um die selbe Tätigkeit handelt, auch angezeigt wird, wenn man danach googelt.
--- End quote ---
Aus meiner Sicht ergeben sich aus deinem Arbeitsverhältnis verschiedene Rechte und Pflichten für beiden. Eine Arbeitnehmerpflicht ist z.B. das Einbringen der vertraglichen festgelegten Arbeitskraft. Eine Arbeitgeberpflicht ist die Bezahlung dieser erbrachten bzw. zu erbringenden Arbeitskraft.
Daher würde ich nie einen Vertrag unterschreiben ohne vorher über mein Gehalt informiert worden zu sein.
Information kurz vor Dienstbeginn ist für mich ganz schlechter Stil und ist nichts anderes als Finanzpoker des Arbeitgebers bei gleichzeitiger Pflichtverletzung. Wir geben unseren potenziellen neuen Mitarbeitern daher vor Vertragsunterzeichnung eine Entgeltfestsetzung, damit dieser die Vertragsunterzeichnung auch unter monetären Gesichtspunkten abwägen kann und hinterher keine Überraschung erlebt.
PaddyB:
Hier steht leider eine nicht bestandene amtsärztliche Untersuchung im Hintergrund und sie wartet noch auf den Bericht. Ich habe eher Bammel dass die dann sagen dass die mir die Stelle gar nicht geben. Das ist meine Wunschschule. Ich kann da nicht einschätzen was da jetzt im Hintergrund läuft. Es wirkt absolut nicht so als wenn die auf mich angewiesen sind. Habe ich denn ein Recht das einzufordern? Was mache ich denn wenn sie jetzt einfach sagt dass sie das einfach nicht anmerkent und ich beginne bei Stufe 1?
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