Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: PaddyB am 27.02.2019 11:18 --- Habe ich denn ein Recht das einzufordern?

--- End quote ---
Nein,es sind kann Regelungen.

Lars73:
Einschlägige Berufserfahrung von 1 bzw. 3 Jahren müssen angerechnet werden. Alles andere ist Verhandlungssache. Du kannst fordern was du willst. Der Arbeitgeber muss es nicht akzeptieren. Im Ergebnis bekommst du ggf. keinen Vertrag.

PaddyB:
Moment. Der Vertrag ist unterschrieben:
"Die Einstellung erfolgt nach TV EntgO-L in der angegebenen Entgeltgruppe in Stufe 1. Vor der Einstellung wird geprüft, ob die Einstufung in eine bessere Entgeltstufe möglich ist. Ich bitte Sie, sofern noch nicht geschehen, Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen umgehend einzureichen"
So steht es da drin, sofern ich die Amtsärztliche Untersuchung nicht bestehe

Spid:
Dann scheint der AG nicht willens zu sein, die Kann-Regelung anzuwenden, da er hinsichtlich der Stufe nur auf die verpflichtende Regelung verweist.

MoinMoin:
Dir wird keine einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden, da in der Regel BE aus einer niedrigeren EG nicht als einschlägig angesehen wird.
Und warum sollte er kann-Regelungen anwenden, du hast ja schon unterschrieben!

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