Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest verlangen. Dass er überwiegnd eine Karenzzeit von drei Tagen einräumt, ist eigentlich ein Entgegenkommen (er tut dies aber auch aus praktischen Erwägungen).
Wenn es betriebliche Praxis ist, erst ab drei Tagen ein Attest zu verlangen, kann er es trotzdem bei seinen "Pappenheimern" anders regeln. Wenn es allerdings bei betrieblicher Praxis plötzlich allgemein für alle anders geregelt werden soll, ist aus Gründen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zumindestts eine rechtzeitige Information des PR angesagt; eine Pflicht zur Mitbestimmung sehe ich allerdings nicht.