Unterstellt, es geht um einen Tarifbeschäftigten (wobei wir hier im Beamtenforum sind): Nein, ich würde (aus Sicht des Arbeitgebers) ebenfalls keine Einsicht in die Bewertung ermöglichen. Warum Pulver der "Gegenpartei" geben? Die Gründe, die zur Eingruppierung geführt haben, sind selbstverständlich mitzuteilen, aber daraus ein Einsichtnahmerecht abzuleiten, halte ich für nicht gerechtfertigt. Hätte der Gesetzgeber ein Einsichtnahmerecht gewollt, hätte er es im Gesetz statuieren sollen.
Beispielsweise führt § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW aus, dass der Personal mitzubestimmen hat bei Ein-, Höher-, Um- oder Rückgruppierung einschließlich Stufenzuordnung sowie Verkürzung und Verlängerung der Stufenlaufzeit nach Entgeltgrundsätzen, Bestimmung der Fallgruppe innerhalb einer Entgeltgruppe, soweit jeweils tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist, übertariflicher Eingruppierung.
Die Mitbestimmung beschränkt sich jedoch auf die Mitbeurteilung, nicht auf die Mitbestimmung an sich, da schließlich die Eingruppierung durch den Tarifvertrag selbst vorgenommen wird (Stichwort Tarifautomatik). Sofern die Grundlagen vollumfänglich dem Personalrat erläutert werden, auf welcher die Eingruppierung erfolgt, ist meines Erachtens der Mitbeurteilung Genüge getan. Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Personalrat eine Kopie der Bewertung bzw. Einsichtnahme darin zu gewähren ist.