Im TV-L § 35 Abs. 2 nachzulesen: Anspruch auf Zwischenzeugnis bei triftigen Grund, wobei "weil ich es haben will" wohl nicht ausreichen wird... Ich kann auch nachvollziehen, dass ein AG nicht jedem kurz nach Ablauf der Probezeit ein Zwischenzeugnis ausstellen will, zumindest nicht, ohne dass es begründet wird. Für eine Stufenlaufzeitverkürzung ist es meines Erachtens nicht notwendig, da dies vom Vorgesetzten vorgeschlagen wird, höchstens dann evtl. mit anlassbezogener Beurteilung, die dem AN aber bekanntgegeben und auch in.d.R. ausgehändigt wird. Dass vielleicht nicht ein großer Jubel ausbricht, wenn ein MA unmittelbar oder kurz nach Ablauf der Probezeit eine Stufenlaufzeitverkürzung haben möchte (... sofern einer Stufe zugeordnet, bei der dies möglich ist....) oder gar Stufen überspringen möchte (... sofern dies überhaupt zulässig ist, dazu habe ich nicht nachgelesen, glaube aber tendenziell eher nicht...), halte ich für verständlich, persönlich finde ich es überzogen, aber das ist nur meine Meinung. Mal davon ab, dass es keinen Antrag auf Verkürzung oder Überspringen gibt, den Du stellen könntest. Diese Einschätzung, welche MA überdurchschnittlich gute Leistungen erbringen und mit dem Instrument Laufzeitverkürzung belohnt werden sollten, obliegt den Führungskräften.
Wenn Dir Dein AG kein Zwischenzeugnis ausstellen will (weil er vielleicht gar nicht weiß, dass es um ein Bewerbungsverfahren bei einem anderen AG geht und vielleicht auch sonst kein triftiger Grund benannt wurde???) und Dich das so stört, dann wechsle doch zu dem AG mit dem guten Angebot der besseren Vergütung, das sollte dann ja kein Problem darstellen.
Mich würde mal interessieren, wie viel Berufserfahrung (generell/einschlägig/förderlich) Du einbringst.