Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Genauigkeit des Gehaltsrechners ?

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Statkrep:
Guten Morgen,

schon einmal vielen Dank für die Antworten.

Eigentlich bin ich kein Sonderfall, sondern ganz normal und ohne irgendwelche Zulagen angestellt. Ich bin jediglich abunzu auf zweitägigen Dienstreise. Die Reisekosten bekomme ich allerdings erstattet.
Daher aber die Einzelzahlung in Höhe von 12,90 im Dez.


Nachdem es nicht viel Sinn ergibt, jede einzelne Gehaltabrechung abzutippen, habe ich einige anonymisiert und hier angehängt.

Zum 01.06 bin ich von Stufe 1 auf Stufe 2 aufgestiegen.

Soweit ich meine Abrechnung verstehe, verwendet mein AG nicht das Aufzehrmodell. Was mich sehr verwundert sind allerdings die starkschwankenden Beträge in Steuerbrutto 08 zu 12 und ZV ST-Hinz-Betrag.

Kann sich nun jemand erklären, warum die ABweichung in meinem Fall so groß ist.


https://www.bilder-upload.eu/bild-1be85f-1551600747.jpeg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-2ac862-1551600773.jpeg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-845156-1551600793.jpeg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-538d37-1551600811.jpeg.html

Danke!

Doso:
Auf den Cent genau hat es bei mir nie gepasst. Kann es irgendwie auch nicht da die VBL bei den Arbeitgebern unterschiedlich verrechnet werden kann. Dazu sind die Vermögenswirksamen Leistungen nicht berücksichtigt. Wenn man diese Abweichung toleriert passt es meistens aber ganz gut, geht nur um ein paar Euro hin oder her.

Gerade scheint mir aber wohl wegen den Tarifverhandlungen gerade wieder ein bisserl mehr Abweichung drin, aber wenn das dann mal alles in trockenen Tüchern ist wird das wieder besser.

Wenn man wirklich Fehler findet reparieren die Admins das hier eigentlich recht fix.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: Statkrep am 03.03.2019 09:15 ---Soweit ich meine Abrechnung verstehe, verwendet mein AG nicht das Aufzehrmodell. Was mich sehr verwundert sind allerdings die starkschwankenden Beträge in Steuerbrutto 08 zu 12 und ZV ST-Hinz-Betrag.

Kann sich nun jemand erklären, warum die ABweichung in meinem Fall so groß ist.

--- End quote ---
Für mich sieht das so aus, als würde das LfF zwar das Verteilmodell berücksichtigen, im November - also wenn die Jahressonderzahlung geleistet wird - aber auf das Aufzehrmodell umschwenken. Da das Steuerbrutto im Dezember um exakt 130 € höher ist, als im August, scheint der Dezember-Anteil des Freibetrags nach § 3 Nr. 56 EStG schon vorher verbraucht worden zu sein. Steht in der November-Mitteilung  links unten im Feld "Stfr. belassen nach EStG § 3 Nr. 56" auch schon "1560,00"?

D-x:
Es gab meiner Erinnerung nach bei Anwendung des Verteilmodells die Notwendigkeit, am Jahresende zu prüfen, ob ein Arbeitnehmer im laufe des Jahres VBL-Beiträge sowohl unter, als auch über dem Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG hatte. Sofern das der Fall war, musste dieser Arbeitnehmer per Rückrechnung zum Jahresanfang auf das Aufzehrmodell umgestellt werden. Dass sich das auch negativ auswirken kann, zumal wenn die Schwankung gering war, war dabei in meiner Erinnerung unbeachtlich. Es traf aber auch nur einen Bruchteil der VBL-pflichtigen Beschäftigten.

P.S. Sofern das hier der Fall gewesen wäre, hätte der Arbeitnehmer für jeden Monat, in dem Änderungen vorlagen, einen geänderten Abrechnungsbeleg erhalten müssen, und die Auswirkung der Änderungen im Monat des Modellwechsels ausgewiesen werden müssen. Auf den abgebildeten Belegen sieht man aber nur eine einzige, kleine Korrektur auf der Dezemberabrechnung.

Wenn zudem im Jahr keine Unterbrechungen vorlagen, die ein geringeres Entgelt zur Folge hatten, dürfte dies bei einer E13 in Vollzeit ohnehin ausgeschlossen sein.

D-x:
Ich revidiere meine Aussage etwas. Ich habe gerade noch einmal nachgesehen und es war der Fall, dass im Dezember geprüft wurde, ob der steuerfreie Betrag nach § 3 Nr. 56 nicht komplett aufgebraucht wurde. Wenn das der Fall war, wurde rückwirkend auf das Aufzehrmodell umgestellt, ohne Rücksicht auf Verluste.

Weder kann ich die rechtliche Grundlage nennen, noch sehe ich hier Anhaltspunkte dafür, dass das passiert wäre. Die Novemberabrechnung würde mich aber auch interessieren.

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