Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
MoinMoin:
--- Zitat von: Caesar42 am 21.03.2019 14:37 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 21.03.2019 13:45 ---
--- Zitat von: MaryPoppins am 21.03.2019 09:44 ---Man kann es drehen und wenden wie man will.... im Vergleich zum TVÖD ist der Abschluss KEINE Wertschätzung der Beschäftigten der Länder. Für diesen Unterschied gibt es keine Rechtfertigung.
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Der Punkt ist, das es dafür auch keiner Rechtfertigung bedarf.
Sowenig wie es einer Rechtfertigung dafür bedarf, das es bei VW und beispielsweise BMW unterschiedliche Tarife gibt.
Es sind nunmal unterschiedliche Unternehmen, auch wenn sie der gleichen Branche angehören. Im öD ist das nicht anders ...
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Genau.... diejenigen die die Steuern erwirtschaften, werden schlechter bezahlt wie diejenigen, die diese verprassen.... das macht Sinn!
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Seit wann wird VW schlechter bezahlt?
TV-Ler:
--- Zitat von: Caesar42 am 21.03.2019 14:37 ---Genau.... diejenigen die die Steuern erwirtschaften, werden schlechter bezahlt wie diejenigen, die diese verprassen.... das macht Sinn!
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Wie meinen?
Wastelandwarrior:
Die Übertragung mindestens der linearen Erhöhung auf die Landesbesoldungen ist verfassungsrechtlich geboten, weil die Besoldung im Anstieg (!) nicht von den Tarifen entfernen darf (Bundesverfassungsgericht). Das führt zu dem Kuriosum, dass in Form von Kommunalbeamten, die ja auch nach Landesbesoldungsrecht bezahlt werden, die Abstände zu deren Vergleichsgruppe (TVöD) größer oder zumindest nicht kleiner werden. Die Kombination von geringerer Vergleichserhöhung (TV-L-Basis) und höherer Erhöhung bei der Vergleichsgruppe der Beschäftigten nach TVöD ist derzeit das größte Pulverfass. Es klagen aber bisher nur Richter, Lehrer und andere Landesbeamte. Auf den Ausgang einer Verfassungsbeschwerde für Kommunalbeamte wäre ich echt gespannt.
Feidl:
naja, 2019 gibts durchschnittlich 3,09% für die kommunalen Angestellten mehr.
Die kommunalen Beamten bekommen in den meisten Ländern 3,2%.
2020 ist das ähnlich.
Wirklich beschweren können sie sich da also nicht.
Ebenso das man meiner Erfahrung nach auch als kommunaler Beamter schneller befördert wird als beim Land.
Wastelandwarrior:
Das halte ich für eine unzulässige Verallgemeinerung. In den Kommunen wird überhaupt nicht befördert, es sei denn, man bewegt sich (KGSt-Bewertungen). Das ist bei den Ländern mit teilweise gebündelten Dienstposten durchaus anders. In den Kommunen werden auch schon mal gD-Beamte mit A10 pensioniert.
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