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Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis

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Spid:
Aufgrund welchen Verzugs?

Oskar:
"Die ab dem 01.01.2019 geltenden höheren Entgelte werden ab dem Monat Juni 2019 im Vorgriff auf die entsprechend zu schließenden Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.
Die Zahlung des erhöhten Garantiebetrages und anderer struktureller Änderungen (wie z.B. die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9) wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

Hier ist noch die sogenannte Redaktion zur Tarifeinigung mit den Gewerkschaften abzuwarten."

Diese Nachricht habe ich gestern über unsere Personaler vom Landesamt der Finanzen in M-V erhalten.

officebuyman:
Ich blicke langsam gar nicht mehr durch...

heißt das mit dem Juli Gehalt sollte die Erhöhung dann auch mit dabei sein rückwirkend?
Bin aus Hessen (TV-H)…

edit: hab grad den link im TV-H Thread gesehen, heißt mit den Juli Bezügen dann 30.06. oder 31.07. als Auszahlungsziel? Denn die Juli bezüge bekommt man doch zum August hin weil man ja nicht im Voraus entlohnt wird, ich komme bei den ganzen "Formulierungen" echt durcheinander...

Liebe Grüße allseits

Spid:
§24 Abs. 1 Satz 2 f. TV-H ist doch völlig eindeutig: "Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag."

officebuyman:
ja das weiß ich auch aber mit den JULI Bezügen ist aus meiner sicht nicht eindeutig ob am letzten Kalendertag des Julis (also fast August) oder eben der letzte Kalendertag des Junis (ein Tag vor Julibeginn)...

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