Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis
Spid:
--- Zitat von: Maximus2584 am 03.03.2019 10:26 ---Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
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All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
Kaspar:
Das ist wieder mal typisch dass wichtigste wurde mal wieder nicht umgesetzt. Für die Länder ist das natürlich ne tolle Sache die sparen dadurch richtig viel. Toll das die Verhandlunspartner auf dieses Angebot so schnell eingegangen sind.
sinnfrei:
--- Zitat von: Gina am 03.03.2019 10:13 ---Moin zusammen :-)
Mir fallen bei der "kleinen E9" einige Änderungen auf. Derzeit befinde ich mich (Tabelle 2018) in der kleinen E9, Stufe 3, dies entsprichet einem Tabellenentgelt von aktuell 3172,55 €. Betrachtet man jetzt die Änderungen und die Ausgangsstabelle für die E9a verschiebt sich dieser Betrag künftig in Stufe 4. Neu auch, dass es für die 9a künftig auch eine Stufe 6 geben wird. Offenbar haben sich dadurch die Summen aus den Stufen verschoben.
Was aber bedeutet dies konkret in meinem Fall: Stufe 3 seit 7 Jahren, dann jetzt Stufe 4 aber mit dem gleichen Betrag als Ausgangsberechnung wie vorher. Was passiert mit der bereits geleisteten Stufenlaufzeit, die ja insbesondere in Stufe 3 frustrierende 9 Jahre betrug. Ich wäre also in 2 Jahre in Stufe 4 vorgerückt. Wie wird mir die Zeit angerechnet? Muss ich mit dem gleichen Betrag in Stufe 4 von vorne anfangen oder wird das angerechnet?
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Das würde mich auch einmal interessieren, seit 7 Jahren warte ich auf Stufe 4 (19 Jahre ÖD!) , einerseits wäre das schön - andererseits komisch wenn die bisherige Wartezeit irgendwie nicht bewertet wird..
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 03.03.2019 10:41 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 03.03.2019 10:26 ---Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
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All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
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Das habe ich auch gelesen, allerdings gibt es nun einen Unterschied in Zahlen von a zu b? Auf Seite 9 ist Anlage B mit den Stufen, gilt diese für alle Eingruppierungen in 9 bzw. falls nicht, wo sehe ich für 9A. Ich hoffe 9a sind nicht die Beträge, welche in Ausgangswerten zu sehen sind?
Spid:
--- Zitat von: Maximus2584 am 03.03.2019 10:54 ---
--- Zitat von: Spid am 03.03.2019 10:41 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 03.03.2019 10:26 ---Also bisher 9 TV-L Fallgruppe 3, wird zu 9 A, ohne Gehaltserhöhung, jedoch mit 6 Stufen und gleicher Laufzeit für Stufenerhöhung oder gibt es da noch einen Unterschied von Fallgruppe 3 und e9k davor...Sorry für mein Unverständnis
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All jene Fallgruppen mit verlängerten Stufenlaufzeiten werden zur E9a mit den dafür im Einigungspapier angegebenen Tabellenentgelten, die Fallgruppen der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten werden zur E9b mit den Tabellenentgelten der E9.
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Das habe ich auch gelesen, allerdings gibt es nun einen Unterschied in Zahlen von a zu b? Auf Seite 9 ist Anlage B mit den Stufen, gilt diese für alle Eingruppierungen in 9 bzw. falls nicht, wo sehe ich für 9A. Ich hoffe 9a sind nicht die Beträge, welche in Ausgangswerten zu sehen sind?
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Was ist so verdammt schwierig, die auf Seite 5 explizit für E9a angegebenen Tabellenentgelte als solche zu verstehen?
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