@Iunius
Wenn Sie mit 61 Jahren die Früchte Ihrer 28-Jährigen freien Erwerbstätigkeit ernten wollen, dann müssen Sie folglich 33 Jahre alt gewesen sein, als Sie Ihr Beamtenverhältnis auf Ruhend stellten. Ihre gesetzliche Rente, die Sie zuvor erhielten, wollen Sie sich auch noch auszahlen lassen, was heißt, dass Sie vor ihrer Verbeamtung noch als Angestellter in der freien Wirtschaft gearbeitet haben müssen. Wenn ich jetzt mal voraussetze, dass Sie ein ganz Schneller waren (Abitur mit 18, Uniabschluss mit 23- dann noch in der freien Wirtschaft gearbeitet- danach Referendariat, dann werden Sie ungefähr mit Mitte bis Ende 20 verbeamtet worden sein- gehen wir mal von 25 Jahren aus. Sie können dann also ungefähr für 7 Jahre Pensionsansprüche angesammelt haben. Pro Jahr gibt es ca. 1,7 Punkte... macht rd. 12 Punkte. Hinzu kämen dann noch 3*1,7 Punkte am Ende ihrer Beamtenkariere, in die Sie wieder eintreten wollen, um Ihre Pension abzugreifen....macht dann rd. 17 Pensionspunkte. Um volle Pensionsansprüche zu erlangen, muss man meines Wissens aber über 70 Punkte angesammelt haben.
Wenn Sie also für 17/70 = ungefähr 25% bereits eine Pension von 2911€ erhalten würden, dann läge Ihre reguläre Pension für A15 bei rd. 12.000 Euro. Die Besoldung für A15 liegt derzeit in der Endstufe, die Sie aber wegen Ihrer wenigen Dienstjahre noch nicht erreicht haben können, bei rd. 6.800 Euro. Der volle Pensionsanspruch dafür läge derzeit bei 6800*0,7175=4880 Euro. Ich finde die Prognose für ihre erwartbare Pension etwas optimistisch.
Ich bin absolut kein Experte für Besoldungs- und Pensionsrecht- bitte korrigieren Sie mich!