Hallo zusammen!
Ist es richtig, dass man bei einer Höhergruppierung von E11/4 nach E12 auf das Jahr gesehen weniger verdient? Nach meinem Verständnis kommt es bei dieser Höhergruppierung zu einer Rückstufung, da das Monatsentgeld von E11/4 und E12/3 identisch ist. Als "Ausgleich" erhält man einen monatlichen Garantiebetrag von ca. 60€.
Das "Kritische" an dieser Höhergruppierung ist, dass die Jahressonderzahlung bei E11 80% beträgt, bei E12 hingegen 50%.
Laut Rechner ergibt sich:
E11/4
Monats-Brutto: 4288.02 €
Jahres-Brutto: 54886.66 €
durchschn. Monatsgehalt: 4573.88 €
E12/3
Monats-Brutto: 4288.02 €
Jahres-Brutto: 53600.25 €
durchschn. Monatsgehalt: 4466.68 €
Also eine durchschnittliche monatliche Differenz von 107,20€. Da der Garantiebetrag geringer ist, erhält man somit effektiv weniger Gehalt.
Stimmt diese Rechnung? Existiert für diesen Fall eventuell eine mir nicht bekannte Sonderregelung? Wäre schon echt schade, wenn man trotz Höhergruppierung weniger verdienen würde.
Besten Dank im Voraus für sachbezogene Kommentare!