Autor Thema: Höhergruppierung TVL von E11/4 nach E12 -> geringeres Jahresbrutto?  (Read 8346 times)

Dave

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Hallo zusammen!

Ist es richtig, dass man bei einer Höhergruppierung von E11/4 nach E12 auf das Jahr gesehen weniger verdient? Nach meinem Verständnis kommt es bei dieser Höhergruppierung zu einer Rückstufung, da das Monatsentgeld von E11/4 und E12/3 identisch ist. Als "Ausgleich" erhält man einen monatlichen Garantiebetrag von ca. 60€.
Das "Kritische" an dieser Höhergruppierung ist, dass die Jahressonderzahlung bei E11 80% beträgt, bei E12 hingegen 50%.
Laut Rechner ergibt sich:
E11/4
Monats-Brutto:               4288.02 €
Jahres-Brutto:              54886.66 €
durchschn. Monatsgehalt:     4573.88 €

E12/3
Monats-Brutto:               4288.02 €
Jahres-Brutto:              53600.25 €
durchschn. Monatsgehalt:     4466.68 €

Also eine durchschnittliche monatliche Differenz von 107,20€. Da der Garantiebetrag geringer ist, erhält man somit effektiv weniger Gehalt.
Stimmt diese Rechnung? Existiert für diesen Fall eventuell eine mir nicht bekannte Sonderregelung? Wäre schon echt schade, wenn man trotz Höhergruppierung weniger verdienen würde.

Besten Dank im Voraus für sachbezogene Kommentare!

Spid

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Ja.
Nein.

Gem. Tarifeinigung werden die Garantiebeträge aber deutlich erhöht.

Pan Tau

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Vor dieser Entscheidung stand ich im Augus letzten Jahres auch- bedingt durch die geringere Jahressonderzahlung hat man tatsächlich trotz des Garantiebetrages (64 Euro pro Monat Zuschlag auf das Tabellenentgelt) in Summe über das gesamte Jahr weniger Gehalt.

Ich habe dann mit mir ringen müssen- mehr Verantwortung für weniger Geld. Aber da ich noch 20 Jahre arbeiten muss, ist es über die Lebensarbeitszeit eben doch ein deutlicher Gewinn.

Ich habe mich dann im August für die 12er Stelle entschieden- bei den aktuellen Tarifverhandlungen wurde der Garantiebetrag auf 180 Euro angehoben- dann ist es über das Jahr gesehen in 12/3 auch wieder mehr, als in 11/4!

Heinrichdiel

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Die Frage wird sein ob man davon auch profitiert wenn man bereits vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurdel

Dave

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Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Die Erhöhung der Garantiebeträge habe ich tatsächlich nicht gesehen.
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
IV-1 180€ bei EG9-14
Ob sich eine solche Höhergruppierung lohnt, würde ich immer davon abhängig machen, wie lange man bereits in der aktuellen Stufe ist. Von E11/5 würde man nach E12/5 hochgruppiert werden, daher kann es schon Sinn machen diese Hochstufung abzuwarten (Voraussetzung ist natürlich, dass die E12 Stelle dann noch existiert ;)).
Ob der Garantiebetrag auch im Nachhinein seine Gültigkeit hat, würde ich erfragen. Da kann man für beide Sichtweisen Argumente finden.
Nochmals Besten Dank für die Rückmeldungen!
« Last Edit: 03.03.2019 14:12 von Dave »

seberus

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Vor dieser Entscheidung stand ich im Augus letzten Jahres auch- bedingt durch die geringere Jahressonderzahlung hat man tatsächlich trotz des Garantiebetrages (64 Euro pro Monat Zuschlag auf das Tabellenentgelt) in Summe über das gesamte Jahr weniger Gehalt.

Ich habe dann mit mir ringen müssen- mehr Verantwortung für weniger Geld. Aber da ich noch 20 Jahre arbeiten muss, ist es über die Lebensarbeitszeit eben doch ein deutlicher Gewinn.

Ich habe mich dann im August für die 12er Stelle entschieden- bei den aktuellen Tarifverhandlungen wurde der Garantiebetrag auf 180 Euro angehoben- dann ist es über das Jahr gesehen in 12/3 auch wieder mehr, als in 11/4!

War bei mir genau so. Hatte dann 3 Jahre weniger Jahresbrutto als wenn ich in 11 geblieben wäre. Da muss man sich halt überlegen wie lange man noch arbeiten muss. Denn E12 Stufe 4-6 ist dann ja deutlich mehr. Und dann holt man den Verlust schnell wieder auf.
Wenn du jetzt nächstes Jahr in Rente gehst, dann bringst nichts.

Pan Tau

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Die Frage wird sein ob man davon auch profitiert wenn man bereits vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurdel


In dem aktuell einsehbaren Protokoll der Verhandlungen findet sich nichts, was darauf hinweisen würde, dass der Garantiebetrag nicht auch rückwirkend gelten soll. Dennoch traue ich dem Braten noch nicht.

MoinMoin

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Die Frage wird sein ob man davon auch profitiert wenn man bereits vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurdel


In dem aktuell einsehbaren Protokoll der Verhandlungen findet sich nichts, was darauf hinweisen würde, dass der Garantiebetrag nicht auch rückwirkend gelten soll. Dennoch traue ich dem Braten noch nicht.
Wäre unlogisch, wenn er für Dinge die vor dem 1.1. passierten gelten sollte. Und wäre logisch wenn er rückwirkend für Dinge die ab den 1.1. passier(t)en gelten soll. So ist dann doch auch der Geltungsbereich des ganzen.

Pan Tau

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Die Frage wird sein ob man davon auch profitiert wenn man bereits vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurdel


In dem aktuell einsehbaren Protokoll der Verhandlungen findet sich nichts, was darauf hinweisen würde, dass der Garantiebetrag nicht auch rückwirkend gelten soll. Dennoch traue ich dem Braten noch nicht.
Wäre unlogisch, wenn er für Dinge die vor dem 1.1. passierten gelten sollte. Und wäre logisch wenn er rückwirkend für Dinge die ab den 1.1. passier(t)en gelten soll. So ist dann doch auch der Geltungsbereich des ganzen.


Die Tatsache, dass man bei einer Höhergruppierung über das Jahr gesehen weniger Geld für einen verantwortungsvolleren Job bekommt, ist auch mehr als unlogisch- dennoch war es seit Anbeginn so im TV-L festgelegt. Unlogik allein spricht einer rückwirkenden Wirkung also nicht entgegen. Außerdem wäre es nach Ihrer Auffassung dann ja auch unlogisch, wenn Tarifbeschäftigte, die vor dem 01.01.2019 bereits in einer der EG9 waren, künftig nach der Neuordnung derselben behandelt würden. Das dürfte dann ja auch nur für TBE gelten, die ab 01.01.2019 in EG 9 gelangt sind.

Doso

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Das ist in der Tat eine merkwürdige Anomalie in diesem Fall. Könnte sich aber durch das Ergebnis der Tarifverhandlungen jetzt wieder etwas ausgleichen da die Garantiebeträge höher werden. Es lohnt sich allerdings langfristig doch. Wenn du wieder in höhere Stufen kommst ist zwischen E11 und E12 doch ein merklicher Unterschied.