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Höhergruppierung TVL von E11/4 nach E12 -> geringeres Jahresbrutto?

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seberus:

--- Zitat von: Pan Tau am 03.03.2019 12:32 ---Vor dieser Entscheidung stand ich im Augus letzten Jahres auch- bedingt durch die geringere Jahressonderzahlung hat man tatsächlich trotz des Garantiebetrages (64 Euro pro Monat Zuschlag auf das Tabellenentgelt) in Summe über das gesamte Jahr weniger Gehalt.

Ich habe dann mit mir ringen müssen- mehr Verantwortung für weniger Geld. Aber da ich noch 20 Jahre arbeiten muss, ist es über die Lebensarbeitszeit eben doch ein deutlicher Gewinn.

Ich habe mich dann im August für die 12er Stelle entschieden- bei den aktuellen Tarifverhandlungen wurde der Garantiebetrag auf 180 Euro angehoben- dann ist es über das Jahr gesehen in 12/3 auch wieder mehr, als in 11/4!

--- End quote ---

War bei mir genau so. Hatte dann 3 Jahre weniger Jahresbrutto als wenn ich in 11 geblieben wäre. Da muss man sich halt überlegen wie lange man noch arbeiten muss. Denn E12 Stufe 4-6 ist dann ja deutlich mehr. Und dann holt man den Verlust schnell wieder auf.
Wenn du jetzt nächstes Jahr in Rente gehst, dann bringst nichts.

Pan Tau:

--- Zitat von: Heinrichdiel am 03.03.2019 13:45 ---Die Frage wird sein ob man davon auch profitiert wenn man bereits vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurdel

--- End quote ---


In dem aktuell einsehbaren Protokoll der Verhandlungen findet sich nichts, was darauf hinweisen würde, dass der Garantiebetrag nicht auch rückwirkend gelten soll. Dennoch traue ich dem Braten noch nicht.

MoinMoin:

--- Zitat von: Pan Tau am 03.03.2019 15:10 ---
--- Zitat von: Heinrichdiel am 03.03.2019 13:45 ---Die Frage wird sein ob man davon auch profitiert wenn man bereits vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurdel

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In dem aktuell einsehbaren Protokoll der Verhandlungen findet sich nichts, was darauf hinweisen würde, dass der Garantiebetrag nicht auch rückwirkend gelten soll. Dennoch traue ich dem Braten noch nicht.

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Wäre unlogisch, wenn er für Dinge die vor dem 1.1. passierten gelten sollte. Und wäre logisch wenn er rückwirkend für Dinge die ab den 1.1. passier(t)en gelten soll. So ist dann doch auch der Geltungsbereich des ganzen.

Pan Tau:

--- Zitat von: MoinMoin am 03.03.2019 15:32 ---
--- Zitat von: Pan Tau am 03.03.2019 15:10 ---
--- Zitat von: Heinrichdiel am 03.03.2019 13:45 ---Die Frage wird sein ob man davon auch profitiert wenn man bereits vor dem 01.01.19 höhergruppiert wurdel

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In dem aktuell einsehbaren Protokoll der Verhandlungen findet sich nichts, was darauf hinweisen würde, dass der Garantiebetrag nicht auch rückwirkend gelten soll. Dennoch traue ich dem Braten noch nicht.

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Wäre unlogisch, wenn er für Dinge die vor dem 1.1. passierten gelten sollte. Und wäre logisch wenn er rückwirkend für Dinge die ab den 1.1. passier(t)en gelten soll. So ist dann doch auch der Geltungsbereich des ganzen.

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Die Tatsache, dass man bei einer Höhergruppierung über das Jahr gesehen weniger Geld für einen verantwortungsvolleren Job bekommt, ist auch mehr als unlogisch- dennoch war es seit Anbeginn so im TV-L festgelegt. Unlogik allein spricht einer rückwirkenden Wirkung also nicht entgegen. Außerdem wäre es nach Ihrer Auffassung dann ja auch unlogisch, wenn Tarifbeschäftigte, die vor dem 01.01.2019 bereits in einer der EG9 waren, künftig nach der Neuordnung derselben behandelt würden. Das dürfte dann ja auch nur für TBE gelten, die ab 01.01.2019 in EG 9 gelangt sind.

Doso:
Das ist in der Tat eine merkwürdige Anomalie in diesem Fall. Könnte sich aber durch das Ergebnis der Tarifverhandlungen jetzt wieder etwas ausgleichen da die Garantiebeträge höher werden. Es lohnt sich allerdings langfristig doch. Wenn du wieder in höhere Stufen kommst ist zwischen E11 und E12 doch ein merklicher Unterschied.

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