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Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung

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PhoenixDea:
Sicher. Der nicht tarifgebundene AN nimmt einen AV an, in dem der AG dem AN Entgelt nach Tarif zahlt, ohne das der AG dazu verpflichtet wäre. In dem der AN annimmt, hat er seinen AV ausgehandelt.

Davon aber ab, schwächt der AG damit die Position der Gewerkschaften. Da fast alle AN nach Tarif bezahlt werden -ob nun Gewerkschaftsmitglied oder nicht - besteht für die AN keine Notwendigkeit in eine Gewerkschaft einzutreten, nur um nach Tarif bezahlt zu werden.

Das sollte Gewerkschaften dazu zwingen, mit wirklich guten Abschlüssen Mitglieder heranzuziehen (und mit den weiteren Leistungen, die Gewerkschaften so anbieten), wenn man sich jedoch ansieht, wie hier die Wahrheit verdreht wird (6 % mehr im TV-L ... ), dürfen sich die Gewerkschaften nicht wundern...

Chrille1507:
Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage zur Jahressonderzahlung in Verbindung mit dem Garantiebetrag.

Und zwar möchte ich gerne wissen, ob der gezahlte Garantiebetrag in die Berechnung der Jahressonderzahlung einbezogen wird oder „nur“ das Tabellenentgelt als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.

Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 TV-L:

„Bemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird…“

Bezieht sich jetzt das monatliche Entgelt gemäß Entgelttabelle oder auf das Tabellenentgelt plus Garantiebetrag?

Spid:
Das monatliche Entgelt kann das Tabellenentgelt, kann das Tabellenentgelt plus Garantiebetrag und kann auch das Tabellenentgelt und weitere Zulagen sein. Wenn ein Garantiebetrag zu zahlen ist, ist er jedenfalls Bestandteil des monatlichen Entgelts.

Chrille1507:

--- Zitat von: Spid am 19.08.2019 10:39 ---Das monatliche Entgelt kann das Tabellenentgelt, kann das Tabellenentgelt plus Garantiebetrag und kann auch das Tabellenentgelt und weitere Zulagen sein. Wenn ein Garantiebetrag zu zahlen ist, ist er jedenfalls Bestandteil des monatlichen Entgelts.

--- End quote ---

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine Sorge weniger  ::)

Ella Z:
Sorry, ich steige hier mal quer ein.

Bin seit 01.01.2019 durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig. Meine voraussichtliche Arbeitsfähigkeit werde ich im Oktober zurück erlangen. Wie verfällt es sich mit der Jahressonderzahlung? Habe ich Anspruch auf eine Jahressonderzahlung? Wird diese um die Krankheitsmonate Januar bis September vermindert?

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