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Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung

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TV-Ler:

--- Zitat von: Icke am 02.04.2019 00:08 ---Also, hier im Gehaltsrechner wird auch beim kommunalen TVöD die VBL ganz normal ausgewiesen, höre das zum ersten Mal.

--- End quote ---
Nun, in SH, Bremen und großen Teilen Niedersachsens sind die kommunalen Beschäftigten ja bei der VBL versichert und die VBL ist auch die größte und wohl bekannteste Zusatzversorgungskasse. Aber die Masse der kommunalen Beschäftigten ist nunmal bei anderen Kassen versichert. Und diejenigen, die das betrifft werden auch sicher wissen, um welche Kasse es sich jeweils handelt ...
... im übrigen, sind hier im Rechner bei TVöD Kommunen auch die anderen Kassen auswählbar, in den Rechnern für den TVöD Bund und den TVÖD-L hingegen nur die verschiedenen Varianten der VBL-Versicherung (bzw. beim TV-L zusätzlich noch die Zusatzversorgungskasse der Freien und Hansestadt Hamburg). Warum ist das wohl do?

TobyWonder:

--- Zitat von: Poggeliese am 04.03.2019 10:04 ---
--- Zitat von: Admin am 03.03.2019 16:06 ---Die Formulierung zur Neuregelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Einigungspapier lautet:

"Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"

Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%


--- End quote ---


Anhebung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost in 5 Schritten auf Westniveau:

Entgeltgruppe   2014 2015       2016     2017       2018     2019
= West
E 1 bis E 8   71,5% 76,2%    80,9%85,6%   90,3%      95,0%
E 9 bis E 11   60%      64%   68%     72%   76%           80%
E 12 bis E 13   45%      46%   47%     48%   49%          50%
E 14 bis E 15   30%     31%   32%     33%   34%          35%


d.h.die Jahressonderzahlung würde im Osten von 76%  nicht auf 80% steigen, sondern "nur" auf 77,662 um dann wieder zu fallen. Großartig

Ach die Ossis... immerhin eine kleine Steigerung in 2019.. #ironie

--- End quote ---

Vielleicht habe ich es auch überlesen und es hat schon jmd. für Erläuterung gesorgt, aber die 77,662% erschließen sich mir echt nicht. Kannst Du das bitte kurz darlegen?

Ansonsten würde meine Interpretation für das Tarifgebiet OST so sein, dass wenn das Niveau von 2018 die Basis sein soll, dies 90,3%/76%/49% und 34% des Gehalts von 2018 bedeutet und entsprechend für 2019ff angepasst wird (z.B. 87,58% in E1-E8 für 2019). Also weder eine absolute oder gar relative Erhöhung - mindestens eine relative Verminderung. In Summe einfach ausgedrückt: Es dürfte in 2019-2021 kein höherer absoluter Betrag im November zur Verrechnung kommen als in 2018. Das ließe sich auch sehr einfach in einen Satz im TV-L gießen ohne großartig mit Prozenten hantieren zu müssen.

Jedoch kann es sein, wie ADMIN anführt, dass jeweils ein Prozentsatz pro Eingruppierungszusammenfassung (z.B. E1-E8) für das gesamte Tarifgebiet definiert wird.

Unabhängig von der Wirkung ein durchaus interessantes Thema.


 

Oskar:

--- Zitat von: TobyWonder am 04.04.2019 13:42 ---
Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%



Vielleicht habe ich es auch überlesen und es hat schon jmd. für Erläuterung gesorgt, aber die 77,662% erschließen sich mir echt nicht. Kannst Du das bitte kurz darlege


--- End quote ---



Das ergibt sich aus dem Einfrieren der JSZ auf das Niveau von 2018.
80% von dem Gehalt von 2018 entsprechen 77,662% von dem neuen 2019 usw.

TobyWonder:
Hey Oskar,

besten Dank - das passt ja aber ggf. für den Tarifbereich OST gar nicht, wie ich ausführte. Aber da hatte ich mich zu stark auf den OST-Satz fokussiert. Naja wir werden sehen, welche Deutung am Ende in Schwarz/Weiß überführt wird.

Bastel:
Für 2023 gilt dann automatisch zur Weihnachtsgeldberechnung der zu dem Zeitpunkt gültige Tabellenwert oder? Wenn Verdi es nicht verbockt...

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