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Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle

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WasDennNun:

--- Zitat von: Lemminator am 03.09.2019 10:03 ---Mich verwirrt das Schreiben der Verdi.

--- End quote ---
Made my Day.

Verwirrte Schreiben von Verdi.... ;D ;D ;D

Lemminator:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.09.2019 13:45 ---
--- Zitat von: Lemminator am 03.09.2019 10:03 ---Mich verwirrt das Schreiben der Verdi.

--- End quote ---
Made my Day.

Verwirrte Schreiben von Verdi.... ;D ;D ;D

--- End quote ---

Ja ich blicke das nicht so wirklich auf Seite 11.
Aber vilification kannst du es mir mal genauer erklären ;)

Kuerbis03:
Guten Tag zusammen,

ich arbeitete am Stichtag des neuen Tarifvertrages, den 01.01.19, als Stationsleitung einer Station mit 20,3 VK.

Die Eingruppierung erfolgte zum 17.05.2017 in die KR9c Stufe 3 mit Vorweggewährung einer Stufe 4.

Nach dem neuen Tarifvertrag würde die Stelle neu bewertet (über 20VK) entspricht nun einer KR13.

Meine Personalabteilung schrieb mir hierzu, dass ich automatisch in die KR11 (die einer KR9c entsprach)

übergeleitet werden würde. Daraufhin müsse ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen,

der dann im Rahmen des §17 TV-L die neue Stufe der Entgeltgruppe bestimmt. Dies wäre dann KR13 Stufe 2.
 
Mir ist nicht klar warum die Höhergruppierungsrichtlinien angewandt werden und mir quasi die Erfahrung in der

Position aberkannt wird. Mein Tätigkeitsbereich oder die Stellenbeschreibung haben sich nicht geändert,

somit liegt in meinen Augen keine Höhergruppierung vor, da diese auf der Grundlage einer Übernahme

höherwertiger Tätigkeiten erfolgen müsste. Kann da jemand etwas zu sagen? 

Gruß vom Kuerbis




Spid:
Ja. Deine Prämisse ist falsch, siehe §29c TVÜ-L.

Kuerbis03:
Vielen Dank Spid für die rasche Antwort und den direkten Verweis! Den Paragraphen hatte ich noch nicht

gefunden! Schade, sollte seitens der Betriebsleitung dort nicht nachgebessert werden, werde ich wohl doch

kündigen müssen, da sich auch meine neue Stelle (KPDL entspricht KR17), die ich zum 01.10.19 in diesem Hause

angetreten habe, an der jetzigen Basis Eingruppierung orientiert.

Würde laut Verwaltung in Stufe 2 landen und nicht wie mündlich zugesichert in Stufe 4. 

Die Differenz beträgt ca. 8,5k Brutto/Anno.

Naja, der Arbeitsmarkt ist ja aktuell für Pflegekräfte ein Paradies. Schade das die Unikliniken und Tarifparteien

dies noch nicht so richtig verstanden haben... ;) Eine stufengleiche Höhergruppierung wie im TVÖD war wohl

nicht mehr drin.

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