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Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle

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Frank73:
Hallo, zur Zeit erhalte ich KR10 Stufe 4 (zuvor KR 9b / Stufe 4)  als Leitung unterstehen mir 19,1 Mitarbeiter. Einen Antrag auf Höhergruppierung habe ich rückwirkend zum 01.01.2019 gestellt. Ich gehe davon aus, dass ich in KR12 / Stufe 4 eingruppiert werden muss. Es gibt zwar keine Stufengleiche Höhergruppierung. Aber wenn ich rein rechnerisch erst in KR11 und dann in KR12 höhergruppiert werde und jeweils nicht weniger verdienen darf.... müsste es doch bei Stufe 4 bleiben - oder?

Kann mir hier jemand eine Auskunft mit Rechtsgrundlage geben? Meine Personalverwaltung möchte mich in KR13 / Stufe 2 eingruppieren. Das verstehe ich schon gar nicht. Selbst bei 20 unterstellten Mitarbeitern wäre es doch nicht Stufe 2 - oder?

Über eine Hilfe / Antwort auf alle Fragen würde ich mich sehr freuen. Gerne mit Angabe der jeweiligen Grundlage.

Spid:
§17 Abs. 4 Satz 1 2. HS TV-L

Frank73:
Danke Spid - also müsste ich bei 19,1 unterstellten MA somit doch in KR12 Stufe 4 eingruppiert werden - oder ich kann die Vorschriften nicht richtig lesen?

Spid:
Wenn Du am 01.01.19 in KR10/4 eingruppiert warst, ist das zutreffend.

Mreiter:
Hallo zusammen,

Ich bin aktuell in der 9d bzw jetzt KR12 eingruppiert. Laut ÄTV steht mir aber als Leitung im Operationsdienst bei 30 VK unterstellten MA KR 14 zu.
Nun muss ich mir überlegen, ob ich die Höhergruppierung auch in Anspruch nehme, da ich nirgendwo finden kann, wie hoch die Jahressonderzahlung bei den einzelnen KR Gruppen ausfällt.

Hat da jemand Infos zu?

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