Bei tariflichen Regelungen gibt es kein „bei uns“ - sie besitzen unmittelbare Gültigkeit und sind zwingend. Ohne Klärung des Sachverhalts kann er nicht beantwortet werden. Zudem sind TB aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert, sie werden nicht durch den AG eingruppiert. Dieser äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt.