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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Spid:
Nein,
Ersteres.
Der Tarifvertrag gilt so, wie er beschlossen wurde. Umsetzungsprobleme des AG sind dafür bedeutungslos. Du hättest längst Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage erheben können, dann hättest Du jetzt bereits die gerichtliche Feststellung Deiner Entgeltgruppe und das Dir zustehende Entgelt.
mmxg:
Besten Dank:
McOldie:
Hinsichtlich der Stufenzuordnung bin ich irgendwie durcheinander.
Beispiel:
Restzeiten können eigentlich nur geringer als 12 Monate sein.
Folgende Beispiele zeigen aber eine gewisse Unlogik oder einben Denkfehler von mir
1. Beispiel
Seit 1.1.2017 Stufe 5, d.h. im 3. Jahr, Restzeit = 0
Ergibt 5/3/0
Zuordnung ab 1.1.20 = Stufe 5, im 1. Jahr =5/1/0; nächste Steigerung: Januar 2025
2. Beispiel
Seit 1.3.2017 Stufe 5, d.h. im 3. Jahr Restzeit = 10 Monate
Ergibt 5/3/10
Zuordnung ab 1.1.20 = Stufe 5, im 1. Jahr. =5/1/10; nächste Steigerung: März 2024.
Wo habe ich einen Denkfehler gemacht?
Isie:
Beispiel 1, du bist nicht im 3. sondern im 4. Jahr, da der 01.01.2020 das maßgebende Datum ist.
McOldie:
--- Zitat von: Isie am 16.03.2020 11:33 ---Beispiel 1, du bist nicht im 3. sondern im 4. Jahr, da der 01.01.2020 das maßgebende Datum ist.
--- End quote ---
und wie würdest Du den Fall sehen
seit 1.1.2018 Stufe 2
wäre dann das 3. Jahr? geht wohl nicht.
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