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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Spid:
Niemand kann nach Abschnitt 20.6 in E10 eingruppiert sein, da dafür keine Tätigkeitsmerkmale hinterlegt sind. Für TB, die nach diesem Abschnitt in E9 eingruppiert sind, bestehen doch Regelungen, völlig egal, ob sie die Voraussetzung in der Person erfüllen oder sonstiger Beschäftigter sind.

Rattgeber:
Bei den Überleitungsregelungen 2004 wurde in den Durchführungshinweisen des Finanziminsteriums BW an die Regierungspräsidien eine anderweitige Rechtsauffassung vertreten.
Neueinstellungenn wurden gemäß der Fallgruppen bis E9 (hier meist E9k genannt) eingruppiert. In meinem Breich gibt es einige "reguläre" E9 und E10 Fälle welche bei einer Neueinstellung E8 oder E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten erhalten hätten (durch das Übeleitungschaos 2005).
Diese Altfälle sind dabei ca. 30% der Belegschaft, auch wenn diese in den nächsten 10 Jahren alle in Rente sein dürften müssen sie ja dennoch in die "S-Tabelle" übergeleitet werden. Und unter 20.6 mögen keine Tätigkeitsmerkmale für E9b hinterlegt sein, aber die Angestellten gibts trotzdem. In meiner Abteilung trifft das allein 7 Personen.

Selbst wenn es keinerlei Rechtsgrundlage dafür gibt ist der folgliche Umgang mit diesem Personenkreis doch Teil meines Gedankenganges und keinesfalls unerheblich. Möglicherweise ist das aber ein rein BW Problem ... wie so vieles hier bei der Überleitung .. anders gemacht wurde.


Spid:
2004 fand keine Überleitung statt. In der VergO BAT waren für Erzieherinnen ohne Leitungsfunktion (also heute Abschnitt 20.7 EGO) nur Tätigkeitsmerkmale bis Vb (Vb Fg. 1a BAT Anlage 1a Teil II) hinterlegt. Diese wurden 2006 in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten übergeleitet.

Rattgeber:
 -Mein Fehler Überleitung BAT - TV-L  fanden natürlich wie überall 2006 statt-

Dennoch:
Nein wurden sie nicht :) 
möglicherweise war das ein "Fehler" aber dennoch gab und gibt es Erzieher mit "besonderen Tätigkeiten" welche bis Heute in der regulären E9, Stufe 6 sind. Sie werden im System auch nicht unter Sozialpädagogen, Heilpädagogen und sonstige Beschäftige ..etc... also 20.4 geführt, sondern explizit unter 20.6, Erzieher, sonstige Beschäftigte.
E9 Stufe 6
E10 Stufe 6
Es handelt sich dabei um langjährige Beschäftigte - die Einstellungen erfolgten zwischen 1985 - 1990. Zulagen etc finden sich auch nicht. lediglich die Heimzulage wird gezahlt. In den Arbeitsverträgen steht lediglich: Erzieher, keine sonstigen Tätigkeitsmerkmale.

Spid:
Selbstverständlich wurden sie das. Die Eingruppierung wie die Überleitung fand durch die tariflichen Regelungen statt, die Rechtsmeinung des AG dazu war und ist unbeachtlich. Eine Eingruppierung für den genannten Bereich war nur bis Vb möglich, mithin lautet das maximale Überleitungsergebnis E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.

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