Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Spid:
Weder wäre das die Folge noch ließe sich derlei aus meiner Antwort schließen noch wäre danach gefragt gewesen.
McOldie:
Kann es hier ein, dass dies eine Folge der Überleitung in die neue Entgeltordnung SuE zum 1.1.20 ist?
Um hier eine Aussage treffen zu können, müsste man wissen, wann die Einstufung un die Stufe war und um welche Entgeltgruppe es sich vor dem 1.1.20 gehandelt hat.
Schuso:
@ McOldie: Genau, ab 01.04.17 war ich in TV L 9, ab 01.01.20 in TV L S 11 b.
Spid:
Die Vorbringung ist unvollständig. Zwischenzeitlich muß eine weitere Überleitung stattgefunden haben, da es ab dem 01.01.19 keine E9 mehr gab.
McOldie:
Sie waren am 31. Dezember 2019 in EG 9b Fallgruppe 2 eingruppiert, In der Stufe 4 der EG 9b haben Sie am 31.12.2019 drei Jahre und 9 Monate zurückgelegt, d.h. Sie befanden sich zum Zeitpunkt der Überleitung im 4 Jahr.
Die Stufenzuordnung zum 1.1.2020 richtet sich nach einer in § 29e Absatz 2 Satz 1 TVÜ-Länder enthaltenen Tabelle. siehe hier: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/TV%C3%9C-L_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10__VT.pdf
Aus der Zeile „4 / 3 / R > 4/ 1 / R“ dieser Tabelle ergibt sich am 1.1.2020 eine Zuordnung zur Stufe 4 im ersten Jahr unter Mitnahme weiterer 9 Monate als Restzeit. Die vierjährige Stufenlaufzeit in der Stufe 4 wird dann nach drei Jahren und 3 Monaten am 31.3.2023 absolviert haben.
Die Überleitung ihres Arbeitgebers ist also korrekt.
Die Veränderung in den Stufenlaufzeiten und die Umrechnung bei der Überleitung war so von den Tarifvertragsparteien gewollt (damit sollten vermutlich die Verbesserungen durch die neuen Eingruppierungen etwas abgemildert werden).
Aber trotzdem hat es zum 1.1.2020 bei Ihnen eine gute Entgelterhöhung gegeben (bei Vollbeschäftigung ca. 200 Euro)
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