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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Wastelandwarrior:
Es kommt drauf an... nicht alle Kolleginne/Kollegen kommen aus der EG 9a in die S 8b... es geht auch 9, 11b, 15 oder 17... und in der der S8b sind die STufen gleichmäßiger verteilt.

Es wird in der Regel hohe Aufschläge auf das Entgelt verglichen mit 2018 geben, da das ja der Sinn des Ganzen ist. Die Kollegen, die vorher noch wegen EG9/EG9a profotieren haben einfach doppelt Glück, weil das eine mit dem anderen Nichts zu tun hat.

hat er:
Ok danke aber so richtig verstehe ich das nicht...also meine Kollegin hat, wie du beschrieben hast, doppelt Glück (aber eigentlich auch nicht), ihr Gehaltsprung umfasst 15% und macht ca. 350,-€ brutto aus...das liegt aber an der bis dahin "unfairen" langen Stufenlaufzeit...im Grunde hat sie nur den Ausgleich der vergangenen Jahre dafür erhalten.
Die Kollegen die aber erst seit 4 Jahren in der E9(a) waren/sind, kommen nicht in diesen Genuß. Hier beträgt die Erhöhung 3% und 100,-€ brutto.

Beide Kollegen werden aber von der E9a in die S8b übergeleitet (Facherzieher). Die Frage ist jetzt nur, in wie fern werden auch die 4 Jahre des anderen Kollegen angerechnet, dass er auch im fünften Jahr diesen Gehaltssprung macht? :-)

Das meinte ich mit, Überleitungsregeln die noch nicht redaktionell abgestimmt wurden, zumindestens kann ich noch nichts lesen.

Spid:
Die verlängerte Stufenlaufzeit war weder „unfair“ noch gibt es jetzt einen Ausgleich dafür. Auszuübende Tätigkeiten, die zur Eingruppierung in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten führen oder führten, haben schlicht einen geringeren Wert als jene, die zur Eingruppierung in die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten führen oder führten. Diese unterschiedliche Wertigkeit setzt sich auch nun fort durch unterschiedliche Eingruppierungen.

Wastelandwarrior:

--- Zitat von: hat er am 21.08.2019 15:36 ---Beide Kollegen werden aber von der E9a in die S8b übergeleitet (Facherzieher). Die Frage ist jetzt nur, in wie fern werden auch die 4 Jahre des anderen Kollegen angerechnet, dass er auch im fünften Jahr diesen Gehaltssprung macht? :-)

--- End quote ---

Es gibt keine Nachzeichnung von zeitlich auseinanderliegenden, unabhängigen Situationen. das würde zu einem Haufen Einzelfallglättungen im TVÜ-Länder führen, die keiner braucht. "Vergangene Ungerechtigkeit", zumal nur gefühlte, wird nur in feuchten Träumen von Ideologen in Tarifverträgen "ausgegelichen". Das beschriebene Problem ist schlicht keines, weil die allemeiste Zeit alle Beschäftigten in den Endstufen sind. ;-)

Fleißige Biene:
Gibt es schon Neuigkeiten von der Einstufung / Überführung der Entgeltgruppen E 8, 9 etc. der ErzieherInnen im Land Berlin auf die neuen S-Tarife ab 01.01.2020?

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